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Arbeitsschutz

Brandgefahr durch Ethanolkamine

Ethanolkamine erfreuen sich seit Jahren wachsender Beliebtheit - zunehmend auch im gewerblichen Bereich. In der Regel benötigen sie keinen Schornsteinanschluss. Daher sind sie schnell und augenscheinlich auch einfach in Betrieb zu nehmen. Leider unterschätzen viele die Gefahren, die beim Betreiben eines Ethanolkamins auftreten können.

Schon vor dem Kauf ist es ratsam, sich gründlich über die Sicherheit und Aufstellbedingungen des Ethanolkamins zu informieren. Eine wichtige Informationsquelle ist die Bedienungsanleitung des Geräts. Die DIN EN 16647:2015 kann auch im gewerblichen Bereich als Stand der Technik herangezogen werden. Diese Norm gilt für freistehende Wand- und Einbaugeräte mit einer maximalen Heizleistung von 4,5 Kilowatt. Unter anderem darf danach der maximale Brennstoffinhalt von 3,0 Liter nicht überschritten werden. Desweiteren muss das Gerät sicher zu zünden sein und die Flamme muss über eine leicht zu betätigende Schließvorrichtung schnell gelöscht werden können. Im Bereich der Einfüllöffnung müssen gut sichtbare Warnhinweissymbole angebracht sein, die ein Befüllen im Betrieb und im warmen Zustand verbieten.

Für die Aufstellung sind unter anderem folgende Überlegungen wichtig: 

  • Kann der Ethanolkamin standsicher installiert werden? 
  • Hat der Ethanolkamin einen ausreichenden Abstand zu Verkehrswegen, Sitzplätzen und brennbaren Materialien? 
  • Ist er vor Zugluft geschützt?
  • Ist das Mindestraumvolumen gewährleistet sowie ausreichende Belüftung möglich?
  • Ist in der Nähe des Ethanolkamins geeignetes Löschmittel (zum Beispiel Kohlenstoffdioxid-Feuerlöscher) griffbereit?

Alle Betrachtungen und Maßnahmen müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden. Die rechtlichen Maßgaben dazu sind im Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung zu finden. 

In einer Betriebsanweisung ist zu regeln, wie mit dem Ethanolkamin umzugehen ist. Dies muss mit den Beschäftigten und gegebenenfalls mit Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern besprochen werden. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren und von den Unterwiesenen zu unterschreiben.

Häufig wird aus „Zeitmangel“ nicht abgewartet, bis der Brennstoffbehälter abgekühlt ist, um gefahrlos Ethanol nachfüllen zu können. Andere häufige Fehler sind das direkte Einfüllen von Ethanol aus dem Vorratskanister in den Brennstoffbehälter oder verschüttetes Ethanol, das sich bei der Inbetriebnahme des Geräts entzündet. Verpuffungen, Explosionen und Brände können die Folge sein.

Bewährt hat sich in der Praxis, den Ethanolkamin nur einmal täglich zu betreiben, und den Brennstoffbehälter erst am nächsten Tag wieder zu befüllen. Auch wenn man nicht so lange warten will, muss der Brennstoffbehälter für das Nachfüllen ausreichend abgekühlt sein: Laut Bedienungsanleitung diverser Hersteller und Anbieter ist dies erst unter 24 Grad der Fall.

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