Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Staatliche... Themen
Arbeitsschutz

Schimmelpilzbefall in Containern

In Containern befindliches Transport- und Verpackungsholz kann mit Schimmelpilzen befallen sein. Auch Waren wie Leder, Textilien, leimhaltige Produkte oder Papier stellen ein geeignetes Substrat für Schimmelpilze dar, wenn geeignete Wachstumsbedingungen vorhanden sind. Schimmelpilze benötigen für ihre Entwicklung neben einer gewissen Feuchtigkeit (z.B. durch Kondenswasserbildung) auch moderate Temperaturen (20-35°C) und mangelnde Luftbewegungen (wie z.B. in LKWs und Containern). Hitzebehandlung und einige Begasungsmittel töten die Pilzsporen nicht ab, das heißt, dass bei den oben genannten Bedingungen mit einem Schimmelpilzbefall zu rechnen ist.

Wie erkennt man Schimmelpilzbefall?

Schimmelpilze zählen zu den Mikroorganismen und verbreiten sich über luftgetragene, mikroskopisch kleine Sporen. Sie haben einen typischen Geruch (moderig-muffig, stechend, fruchtig, erdig oder faulig), wachsen in schwarzen, weißen, grauen oder farbig flächigen Kolonien und haben häufig eine pelzige Oberfläche oder watteähnliche Struktur.

Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze

Über die Atemluft aufgenommene Schimmelpilzsporen oder schimmelpilzhaltige Stäube können bei längerem intensivem Kontakt sensibilisierend wirken und Atemwegsallergien (allergischer Schnupfen, allergischer Husten, allergisches Asthma) oder allergische Augenentzündungen hervorrufen. In einzelnen Fällen können auch schwere Krankheitsbilder entstehen.

Was tun, wenn Schimmelpilzbefall auftritt?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegen und umsetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist in einer entsprechenden Betriebsanweisung zusammenzufassen. Diese kann als Grundlage für die regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten genutzt werden. Im Rahmen der mündlichen Unterweisung ist auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung ggf. mit Unterstützung des Betriebsarztes / der Betriebsärztin durchzuführen (§ 14 Biostoffverordnung).

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen nach TRBA 500 zu beachten:

  • Straßenkleidung ist getrennt von Arbeitskleidung und persönlicher Schutz-ausrüstung aufzubewahren.
  • Waschgelegenheiten und vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten sind bereitzustellen.
  • Im Arbeitsbereich ist Essen, Trinken und Rauchen verboten.
  • Hautschutz- und Hautpflegemittel sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
  • Die Arbeitskleidung bzw. persönliche Schutzausrüstung sind regelmäßig zu wechseln und zu reinigen.

Wenn Beschäftigte mit schimmelbelasteten Waren oder Transport- und Verpackungsholz umgehen, sind alle Maßnahmen, bei denen Staub oder Sporen freigesetzt werden, zu vermeiden. Container sind nach Möglichkeit im Freien zu entladen. Reinigungsarbeiten sind mit sanftem Wasserstahl (keine Hochdruckreinigung) oder mit einem Staubsauger der Staubklasse H (Trockenreinigung) durchzuführen.

Transport- und Verpackungsholz mit deutlichem Schimmelpilzbefall sollte entsorgt und nicht wiederverwendet werden. Schimmelbelastete Waren sind, unter Einsatz von persönlichen Schutzausrüstung, in geeignete Behältnisse möglichst im Freien zu verpacken und zu entsorgen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist:

  • Einmalanzüge, optimalerweise mit Kapuze (Kategorie III, Typ 5), ggf. feuchtigkeitsdicht
  • Schutzhandschuhe für mechanischen Belastungen
  • partikelfiltrierende Halbmaske Filterklasse P2
  • Staubschutzbrille
  • abwaschbare Schuhe

Weiterführende Informationen

Biostoffverordnung
BioStoffV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

FBHM-083: Schimmelpilzbefall an Hölzern Beurteilung und Maßnahmen bei Befall an Transport- und Verpackungshölzern | DGUV Publikationen

Zurück zur Übersicht


Zum Weiterlesen

colourbox.de
Betrieblicher Arbeitsschutz

Schutzmaßnahmen bei Dacharbeiten beachten

Auch in Hamburg kommt es immer wieder zu schweren und auch tödlichen Arbeitsunfällen, wenn Beschäftigte Dächer für Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten betreten. Um Arbeitsunfälle auf Dächern zu verhindern, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten.

colourbox.de
Betrieblicher Infektionsschutz

Auswahl von Maßnahmen

Arbeitgeber können verschiedene Maßnahmen erwägen, um Infektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln
Betrieblicher Infektionsschutz

Lüften

In Arbeitsräumen muss eine "gesundheitlich zuträgliche Atemluft" vorhanden sein. Ein guter Luftaustausch sorgt zudem dafür, dass Ansteckungen vermieden werden können.