Informationen für Unternehmer:innen
Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten für Ihr (Fahr-)Personal zu kennen und die dafür notwendigen Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Das Fahrpersonalrecht und die Sozialvorschriften im Straßenverkehr finden bei der Güter- und Personenbeförderung – also bspw. bei Transporten, egal ob innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland, Anwendung. Diese Internetseite soll Ihnen hierzu die wichtigsten Informationen zur Anwendung der Vorschriften bieten.
Parallel gelten für die Beschäftigten grundsätzlich auch die Vorgaben des Arbeitszeitrechts, welche Sie hier finden: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/arbeitsschutz/themen/arbeitszeit
Für selbstständige Fahrer:innen gilt hingegen: KrFArbZG - Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Informationen für Fahrer:innen
Als Fahrerin oder Fahrer sowie auch als Beifahrerin oder Beifahrer müssen Sie bei Ihrer Tätigkeit die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beachten. Dieses gilt für:
- Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, die dafür geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen – einschließlich Fahrerin oder Fahrer – zu befördern,
- Fahrzeuge, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich der Anhänger 2,8 Tonnen übersteigt.
Auch als Handwerkerin bzw. Handwerker sowie als Busfahrerin bzw. Busfahrer können die Vorschriften für Sie gelten.
Konkretere Informationen v.a. zu den Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie in den nachstehenden Downloads, sowie über die nachstehenden Links.
Informationen zur Fahrer- und Unternehmenskarte, sowie die Beantragung etc. erfolgt in Hamburg über den Landesbetrieb Verkehr (LBV).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kontakt
Amt für Arbeitsschutz
Telefon: 040 42837 - 3106
E-Mail: BussgeldstelleAS@justiz.hamburg.de
Weitere Informationen
- Fragen & Antworten Fahrpersonalrecht - Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Fahrpersonalrecht - Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Fragen & Antworten - Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Landesbetrieb Verkehr