Feuchtarbeit
Feuchtarbeit begünstigt die Entstehung von Hautkrankheiten. Regelmäßiges Arbeiten mit Wasser, Reinigungsmitteln, feuchten Lebensmitteln aber auch häufiges Hände waschen oder langes Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe bei der Arbeit kann die Haut schädigen. Viele Branchen und Berufe sind von Feuchtarbeit betroffen. Nicht nur bei "klassischen" Tätigkeiten im Friseurhandwerk, Reinigungsgewerbe oder in der Pflege wird im „feuchten Milieu“ gearbeitet, auch in Restaurantbetrieben, an Verkaufstheken, im Rettungsdienst oder in der Nahrungsmittelverarbeitung kommt Feuchtarbeit vor.
Wenn Beschäftigte
- mehr als 2 Stunden mit Flüssigkeit in Kontakt kommen oder
- länger als 2 Stunden ununterbrochen feuchtigkeitsdichte Handschuhe tragen, unter denen die Hände schwitzen oder
- ihre Hände häufig und intensiv waschen müssen
leisten sie Feuchtarbeit (siehe unter Downloads: TRGS 401). Feuchtigkeit greift den natürlichen Oberflächenfilm (Schutzschicht) an, stört die Schutzfunktion und begünstigt das Aufquellen der Hornschicht.
Aufbau der Haut
Damit die Haut ihren vielfältigen Aufgaben gewachsen ist, ist sie in mehrere Schichten aufgebaut, wie eine Zwiebel. Ihr äußerer Bereich, die Oberhaut, bildet mit ihrer Hornschicht die Kontaktstelle zur Umwelt, nach außen. Diese Hornschicht ist dachziegelartig angeordnet und greift fest ineinander. Sie ist mit einem Schutzfilm aus Wasser und Fett verdichtet. Zusätzlichen Schutz bietet eine „Kittsubstanz“, die die Zellen der Oberhaut verbindet und abdichtet wie eine Mauer durch Mörtel.
Auf der Hornschicht liegt der Fettsäureschutzmantel, der schützt vor äußeren Einflüssen und durch seinen leicht sauren pH-Wert (5,5) krankmachende Keime an der Vermehrung hindert.
Gesunde Haut besitzt eine natürliche Feuchtigkeit und benötigt normalerweise keiner Hilfsmittel zur Erhaltung. Doch Wasser und Chemikalien entziehen der Haut Feuchtigkeit. Gerade bei Tätigkeiten bei denen die Hände häufig mit Wasser in Berührung kommen, ist es wichtig sie vor der einwirkenden Feuchtigkeit zu schützen. Speziell dann, wenn die Haut trocken oder gerötet ist, juckt oder Bläschen oder Schuppenbildungen aufweist.
Schutzmaßnahmen
Zum Schutz der Haut während der Arbeiten im "feuchten Milieu" gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Feuchtarbeit meiden, beispielsweise Hilfsmittel benutzen;
2. "trockene" und "feuchte" Tätigkeiten abwechseln;
3. kurzfristig Schutzhandschuhe tragen.
Hautschutz-Regeln
- Zum Händewaschen lauwarmes Wasser, milde parfümfreie Seife oder Flüssigsyndets benutzen, danach die Hände gut abtrocknen, besonders zwischen den Fingerzwischenräumen. Keine Handwaschpasten oder harte Bürsten benutzen.
- Hautschutzpräparate nach Hautschutzplan verwenden.
- Regelmäßige Hautpflege mit einer Pflegecreme nach der Arbeit.
- Schmuck (Ringe) sollten bei der Arbeit mit den Händen nicht getragen werden.
- Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit hautreizenden Stoffen, beispielsweise Reinigungs- und Waschmitteln.
Wenn sich direkter Kontakt der Haut mit reizenden Stoffen oder längerer Flüssigkeitskontakt nicht vermeiden lässt, tragen Sie kurzfristig Handschuhe. Baumwollhandschuhe unterziehen empfiehlt sich bei längeren Arbeiten, aber auch diese häufig wechseln.
Informationen über angemessene Hautreinigung, Hautschutzpräparate, Hautpflegepräparate und zum Hautschutzplan gibt der Bundesverband Handschutz.
Tipps zum Tragen von Handschuhen
Wenn man während bestimmter feuchter Tätigkeiten Handschuhe tragen muss, sollten folgende Regeln beachtet werden. Schutzhandschuhe sollten:
1. undurchlässig für Flüssigkeiten und Chemikalien sein,
2. nur auf sauberer, trockener Haut angezogen werden,
3. nicht ununterbrochen getragen werden,
4. unbeschädigt, sauber und trocken sein,
5. in Größe und Passform den Händen des Trägers angepasst sein,
6. hohe Elastizität und Reißfestigkeit aufweisen und das Tastgefühl des Beschäftigten nicht beeinträchtigen,
7. Einmalhandschuhe werden nur einmal verwendet,
8. nach dem Tragen der Schutzhandschuhe diese gut säubern und am besten von links trocknen lassen,
9. verwenden Sie nur Handschuhe mit dem CE- Kennzeichnung.
Baumwollhandschuhe unter den Handschuhen saugen den Schweiß auf.
Arbeitgeberpflichten
Nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. In der TRGS 401 sind diese Pflichten für die betriebliche Praxis konkretisiert. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber hautschonende Arbeitsverfahren entwickeln, Schutzmaßnahmen umsetzen, einen Hautschutzplan erstellen und die Beschäftigten regelmäßig unterweisen. Sofern notwendig, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.
Beispiele, wie die Problematik "Feuchtarbeit und Hautschutz" und der Unterweisung auch aufgegriffen werden kann, finden Sie als Download "Gelatine-Versuch" und "Hautschutzhaus".
- zurück zu Arbeitsschutzpartnerschaft: Projekte und Handlungshilfen - (was link with id: 3662386)