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Arbeitsschutz

Arbeiten bei Hitze

Über Sonne und hohe Temperaturen freuen sich viele Menschen - die Hitze kann aber auch belastend sein. Bei Temperaturen im Bereich um 30 Grad Celsius müssen sich vor allem diejenigen schützen, die in der Hitze arbeiten.

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Hitze führt zu sinkender Leistungsfähigkeit, Kreislaufproblemen, Konzentrationsschwächen oder Müdigkeit. So steigt für viele Menschen auch das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden.

Was kann der Arbeitgeber tun?

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur und Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zu sorgen. Dies betrifft nicht nur die Temperatureinflüsse durch Betriebsanlagen unter normalen Außentemperaturen.

Generell gilt für Arbeiten bei Hitze – egal ob in Gebäuden oder im Freien – zusätzliche Schutzmaßnahmen möglichst nach dem TOP-Prinzip zu veranlassen, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Beschäftigten durch die thermischen Belastungen möglichst gering zu halten.

  • Wenn möglich sollte vor allem schwere körperliche Arbeit in die frühen Morgenstunden oder gegebenenfalls in den Abend verschoben werden. Auch zusätzliche Kurzpausen von circa 10 Minuten bringen Erholung.
  • Ein Abdunkeln der Räume kann ebenfalls von Nutzen sein. Wichtig ist auch, für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen.
  • Es sollte versucht werden, Arbeitsplätze in den Schatten zu verlegen.
  • Die Wärme befreit den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin jedoch nicht, seine Schutzkleidung ordnungsgemäß zu tragen. Sie kann gegebenenfalls durch geeignete sommertaugliche Schutzkleidung ersetzt werden.
  • Ist eine Klimaanlage vorhanden, ist darauf zu achten, dass der Temperaturunterschied zwischen draußen und drinnen nicht zu groß ist, sonst kann man sich leicht erkälten. Empfohlen wird eine Differenz von circa 6 Grad zur Außentemperatur.

Was können Sie - als Beschäftigte:r - selber für sich tun?

  • Besonders bei Arbeiten im Freien sollten Sie geeignete luftige, helle Kleidung tragen und Kopf und Gesicht vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
  • Arbeiten Sie möglichst im Schatten.
  • Denken Sie daran, genug zu trinken und zwar bevor Sie Durst bekommen. Als Richtwert gelten mindestens 300 ml pro 10 kg Körpergewicht (bei 70 kg also mehr als 2 Liter). Bekömmlicher ist es, kontinuierlich kleine Mengen zu trinken, als auf ein Mal sehr viel.
  • Geeignete Getränke sind kohlensäurearmes Mineralwasser und ungesüßte Kräuter- und Früchtetees. Die Getränke sollten nicht zu kalt sein.
  • Auch beim Essen empfiehlt sich ein Umstieg auf leichte Kost, zum Beispiel auf Obst und Gemüse, Salate, Kaltschalen.

Und was ist zu tun, wenn die Außentemperatur auf über 26 Grad Celsius ansteigt und damit auch die Lufttemperatur im Arbeitsraum?

Seit Juni 2010 gilt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 "Raumtemperatur". Sie konkretisiert vom Arbeitgeber zu veranlassende Maßnahmen, die er bei bestimmten Temperaturen ergreifen muss:

  • Beträgt die Außentemperatur mehr als 26 Grad Celsius und reichen Sonnenschutzsysteme nicht aus, um die Lufttemperatur im Raum auf maximal 26 Grad Celsius zu halten, muss der Arbeitgeber anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Maßnahmen festlegen. Dabei haben immer technische und organisatorische Maßnahmen (beispielsweise effektive Steuerung des Sonnenschutzsystems und der Lüftungseinrichtung, zusätzliche Erholungspausen) gegenüber personenbezogenen Maßnahmen Vorrang.
  • Für gesundheitlich vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind gegebenenfalls andere Maßnahmen erforderlich.
  • Überschreitet die Lufttemperatur im Arbeitsraum 35 Grad Celsius, so müssen Maßnahmen, wie für Hitzearbeit üblich sind, ergriffen werden (zum Beispiel Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen, Hitzeschutzkleidung).

Berücksichtigen Sie alle diese Tipps und Maßnahmen, so werden wir die heißen Tage unbeschadet überstehen und können den Sommer genießen.

Weitere Informationen

Download

Merkblatt "Verhaltensempfehlungen bei Hitze"

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