Damit entfallen verpflichtende Maßnahmen wie die unbedingte Erstellung eines betrieblichen Hygienekonzepts, Prüfung von AHA-L Schutzmaßnahmen, Bereitstellung von Corona-Testangeboten und -Impfangeboten, sowie die Unterweisung von Beschäftigten zu den Gesundheitsgefährdungen durch das SARS-CoV-2 Virus. Seit dem 1. März 2023 ist in Hamburg zudem die Maskenpflicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes für Beschäftigte im Gesundheitswesen entfallen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht, die neben dem Schutz vor COVID-19 Erkrankungen auch zum Schutz vor Erkrankungen mit vergleichbaren Übertragungswegen wie Grippe und grippalen Infekten angewendet werden können. Die Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) übertragen die Erkenntnisse zu den Maßnahmen aus der SARS-CoV2-Pandemie auch auf das allgemeine Infektionsgeschehen und bieten eine gute Anleitung für die betriebliche Umsetzung.
Unabhängig vom betrieblichen Infektionsschutz müssen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, z.B. im Gesundheitswesen, in Laboren aber auch in der Landwirtschaft und der Müllentsorgung, gesondert in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Grundlage hierfür ist die Biostoffverordnung (BioStoffV). Die Verordnung regelt den Schutz der Beschäftigten die bei der Arbeit durch ihre Tätigkeit mit z.B. Viren, Bakterien oder Schimmelpilzen in Kontakt kommen können. Hilfe für die betriebliche Umsetzung geben dabei die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (was link with id: 237124) .
Bei werdenden Müttern sind die Vorgaben des Mutterschutzrechts einzuhalten. Hier hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den Schutz der Mutter (was link with id: 238626) und des ungeborenen Lebens zu berücksichtigen. Das betrifft auch mögliche Gefährdungen durch Infektionen.
Mehr Informationen zum betrieblichen Infektionsschutz:
- Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten
- BMAS, Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Pressemeldung)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Der Umgang mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz
- BAuA, BAuA Fokus: Handlungsempfehlungen SARS-CoV-2
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Corona: Sonderseiten der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und der SVLFG
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Informationen zur betrieblichen Pandemieplanung
Arbeitsschutzinformationen für bestimmte Zielgruppen:
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), Biologische Arbeitsstoffe (was link with id: 237124)
- DGUV, Fachbereich Gesundheitsdient und Wohlfahrtspflege, Infektionsschutz
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
- BJV, Mutterschutz (was link with id: 238626)
- Informationsseite des Ausschusses für Mutterschutz
Informationen zum allgemeinen Infektionsschutz
- Informationen der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz
- Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg, Corona – Was gilt denn jetzt?