#content=Welche gesundheitlichen Auswirkungen gibt es
Welche gesundheitlichen Auswirkungen gibt es?
Künstliche optische Strahlung kann Haut und Augen schädigen. Verbrennungen, Hornhaut- oder Bindehautentzündungen, Linsentrübung oder Hautkrebs gehören zu den möglichen Folgen. Neben direkte Auswirkungen sind indirekte Auswirkungen wie vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefahr etc. möglich.
Welche Anforderungen sind bei der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung zu erfüllen
#content=Welche Anforderungen sind bei der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung zu erfüllen
Welche Anforderungen sind bei der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung zu erfüllen?
Seit Juli 2010 ist eine Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Kraft. Sie soll die Beschäftigten vor Gefährdungen durch ultraviolette, sichtbare, infrarote und Laserstrahlung schützen. Die Herausforderung für Arbeitgeber besteht nun darin, wesentliche Gefährdungen, die von Quellen mit künstlicher optischer Strahlung ausgeht und Beschäftigte schädigen können, zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen sind die Technischen Regeln zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) heranzuziehen.
#content=Welche Regelwerke gibt es zu künstlicher optischer Strahlung
Welche Regelwerke gibt es zu künstlicher optischer Strahlung?
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV)Gesetzliche Vorgaben zu künstlicher optischer Strahlung (Informationen der BAuA)
- Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - inkohärente optische Strahlung (TROS IOS)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - Laserstrahlung (TROS Laser)
- Unverbindlicher Leitfaden zu Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung
#content=Vorschriften und Informationen der Berufsgenossenschaften
Vorschriften und Informationen der Berufsgenossenschaften
- DGUV Information 203-036 (bisher BGI 5007): Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke
- DGUV Information 203-039 (bisher BGI 5031): Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen (LWKS)
- DGUV Information 203-042 (bisher BGI 5092): Auswahl und Benutzung von Laser-Schutz- und Justierbrillen
#content=Wie sind Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten
Wie sind Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten?
Eine Handlungshilfe zur Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zur künstlichen optischen Strahlung in Form unserer Broschüre und eines elektronischen Bewertungsprogrammes finden Sie auf der Themen Startseite als Download. Diese Broschüre unterstützt Arbeitgeber bei der Gefährdungsermittlung und -bewertung und bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.
#content=Wie sind Expositionen gegenüber geringer künstlicher optischer Strahlung zu beurteilen
Wie sind Expositionen gegenüber geringer künstlicher optischer Strahlung zu beurteilen?
Auch Arbeitsplätze mit geringerer Strahlung müssen nach einem vereinfachten Verfahren in der Gefährdungsbeurteilung bewertet und dokumentiert werden. Dies betrifft beispielsweise Büroarbeitsplätze, an denen üblicherweise optische Strahlung zum Beispiel durch künstliches Licht der Deckenbeleuchtung mittels Leuchtstofflampen, den Computermonitor oder durch das Kopiergerät auftritt. Für solche Arbeitsplätze mit nur geringfügiger Gefährdung kann als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung „keine Gefährdung durch künstliche optische Strahlung“ dokumentiert werden.
#content=Welche arbeitsmedizinische Vorsorge muss durch den Arbeitgeber veranlasst werden
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge muss durch den Arbeitgeber veranlasst werden?
Nach Teil 3 der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Exposition durch inkohärente künstliche optische Strahlung (UV-Strahlung) eine Pflichtvorsorge anzubieten, wenn am Arbeitsplatz die Expositionsgrenzwerte nach Paragraf 6 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) überschritten werden. Liegt die Exposition in Grenzwertnähe, ist durch den Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge sicherzustellen.