Wir überwachen und beraten Arbeitgeber, bei denen werdende und stillende Mütter beschäftigt sind, sowie Schulen und Hochschulen, an denen werdende und stillende Mütter lernen und studieren.
Dabei stehen die Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Ausbildungsverfahren im Fokus, die so gestaltet werden müssen, dass Mutter und Kind geschützt sind.
Das Mutterschutzgesetz, das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, wendet sich an alle Arbeitgeber und Ausbildungsstellen und regelt ihre Pflichten, wenn eine Frau ihre Schwangerschaft oder ihren Wunsch nach Stillen mitgeteilt hat.
Sie wollen uns Ihre Mutterschutzmitteilung vollständig digital zukommen lassen? Ganz einfach - registrieren Sie sich für ein Unternehmens-Servicekonto auf dem Serviceportal der Stadt Hamburg unter https://servicekonto.serviceportal.hamburg.de/servicekonto/ und lassen Sie sich für den Online-Dienst Mutterschutzmitteilung freischalten.
Die Regelungen beziehen sich auf:
- die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Ermittlung des grundsätzlichen Bedarfs an Schutzmaßnahmen für werdende und stillende Mütter
- die Festlegung konkreter Schutzmaßnahmen im Einzelfall
- spezielle Fragen über die zulässigen Arbeitszeiten und Regelungen zu Schutzfristen
- Vorschriften zu unverantwortbaren Gefährdungen, Beschäftigungsbeschränkungen und -verboten
Zuständig sind wir für alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen des Bundes, die in Hamburg tätig sind, sowie Schülerinnen und Studentinnen, die in Hamburg zur Schule gehen oder studieren.
Weitere Informationen zu vielen Themen des Mutterschutzgesetztes finden Sie in den FAQ.