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Arbeitsschutz

Chemikalienrecht

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In Hamburg ist das Amt für Arbeitsschutz für die Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften wie der CLP- und der REACH- Verordnung zuständig. Zusätzlich informieren und beraten wir Firmen in chemikalienrechtlicher Hinsicht und unterstützen sie dabei, das komplexe Regelwerk der REACH-Verordnung richtig anzuwenden.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), CLP für Classification and Labelling of Chemicals.

Für weiterführende Informationen zu REACH ist eine nationale behördliche Auskunftsstelle bei der BAuA eingerichtet, die Sie unter folgendem Link erreichen können: reach-clp-helpdesk.de.

Zum Weiterlesen

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Betrieblicher Arbeitsschutz

Schutzmaßnahmen bei Dacharbeiten beachten

Auch in Hamburg kommt es immer wieder zu schweren und auch tödlichen Arbeitsunfällen, wenn Beschäftigte Dächer für Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten betreten. Um Arbeitsunfälle auf Dächern zu verhindern, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten.

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Betrieblicher Infektionsschutz

Auswahl von Maßnahmen

Arbeitgeber können verschiedene Maßnahmen erwägen, um Infektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln
Betrieblicher Infektionsschutz

Lüften

In Arbeitsräumen muss eine "gesundheitlich zuträgliche Atemluft" vorhanden sein. Ein guter Luftaustausch sorgt zudem dafür, dass Ansteckungen vermieden werden können.