
In Hamburg ist das Amt für Arbeitsschutz für die Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften wie der CLP- und der REACH- Verordnung zuständig. Zusätzlich informieren und beraten wir Firmen in chemikalienrechtlicher Hinsicht und unterstützen sie dabei, das komplexe Regelwerk der REACH-Verordnung richtig anzuwenden.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), CLP für Classification and Labelling of Chemicals.
Für weiterführende Informationen zu REACH ist eine nationale behördliche Auskunftsstelle bei der BAuA eingerichtet, die Sie unter folgendem Link erreichen können: reach-clp-helpdesk.de.