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Rettungswesten

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Eine Rettungsweste ist eine tragbare Weste, die eine Person im Wasser selbständig in die Rückenlage dreht und den Kopf über Wasser hält, um die Atemwege freizuhalten. Diese Eigenschaft gilt auch, wenn die Person bewusstlos ist, weshalb solche Westen auch als ohnmachtssicher bezeichnet werden. 

Die Rettungsweste ist seit den 1970er Jahren die maßgebliche Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken in der Binnenschifffahrt. Aber auch in anderen Arbeitsbereichen muss sie getragen werden.

Wann muss ich eine Rettungsweste tragen?

Rettungswesten sind bei allen Arbeiten zu tragen, bei denen Absturzgefahr ins Wasser besteht, zum Beispiel

  • bei Arbeiten an Deck von Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten, sofern kein Geländer von mindestens einem Meter Höhe vorhanden ist, 
  • bei Arbeiten außenbords,
  • beim Benutzen des Beibootes,
  • in der Fahrgastschifffahrt gegebenenfalls beim Reinigen der Fensterflächen,
  • von Festmachern auf Kaistrecken oder Docks beim Vertäuen der Seeschiffe,
  • bei Bau- und Wartungsarbeiten an Wasserbauwerken.

Jeder Arbeitgeber muss für seinen Betrieb im Einzelnen festlegen, bei welchen Arbeiten Rettungswesten zu tragen sind. So will es das Arbeitsschutzgesetz. Durch schriftliche Betriebsanweisungen können Zweifel ausgeräumt werden.

An Bord von Wasserfahrzeugen muss für jeden Beschäftigten eine einsatzbereite Rettungsweste vorhanden sein.

Welche Rettungswesten sind geeignet?

Die Europäischen Normen EN 395, EN 396 und EN 399 sind von internationalen Normen abgelöst worden und es dürfen nur Rettungswesten genutzt werden, die von einer akkreditierten Prüfstelle geprüft und zertifiziert worden sind.

Die im Handel befindlichen Rettungswesten nach den Europäischen Normen dürfen noch weiter verkauft werden, benutzt werden dürfen sie noch bis zum Erreichen der vom Hersteller angegebenen Lebensdauer (in der Regel zehn Jahre, vorausgesetzt die Wartung der Rettungswesten erfolgt in einem Zeitabstand von mindestens zwei Jahren, durchgeführt vom Hersteller oder einer autorisierten Fachwerkstatt).

Die geeigneten Rettungswesten wählt der Arbeitgeber aus. Er beteiligt seine Sicherheitsfachkraft, den Betriebsrat, gegebenenfalls den Betriebsarzt, den Sicherheitsbeauftragten oder die betroffenen Arbeitnehmer bei der Auswahl. Es hat sich als hilfreich erwiesen, die infrage kommenden Westen im Einsatzbereich zu erproben. Es können sowohl Rettungswesten als auch Jacken mit integrierter Weste eingesetzt werden. 

Rettungswesten müssen vom Hersteller oder Importeur mit einem CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss auf jeder Weste gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein. Falls eine Weste kein CE-

Zeichen trägt, kann es sich um eine Rettungsweste für Schiffspassagiere handeln. Diese Westen dürfen nicht bei der Arbeit verwendet werden und sind zukünftig mit einem Steuerrad gekennzeichnet.

Ein Verzeichnis der zugelassenen Rettungswesten ist erhältlich bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg.

Weiß jeder mit der Rettungsweste umzugehen?

Nur wer sich gut auskennt, kann bei Gefahr ohne Panik richtig reagieren. Wer rechnet schon damit, dass er tatsächlich ins Wasser fällt? Jeder Arbeitnehmer muss daher eingewiesen und danach mindestens einmal jährlich im Gebrauch der Rettungsweste unterwiesen werden. 

Wegen der unterschiedlichen Konstruktionen der Westen muss man auch bei langjähriger Erfahrung die spezielle Betriebsanleitung des Herstellers genau durchlesen. Gute Kenntnis und Vertrauen in die Funktion fördern letztlich auch die Bereitwilligkeit, die Weste zu tragen.

Kann ich mich dauerhaft auf die Rettungsweste verlassen?

Jeder muss sich vor dem Anlegen der Rettungsweste von deren Einsatzbereitschaft überzeugen. Wie er das macht, hat er bei seiner jährlichen Unterweisung gelernt. Mit etwas Übung dauert dies weniger als zehn Minuten.

An Bord von Wasserfahrzeugen muss für jede Rettungsweste das passende Reservezubehör vorhanden sein, so dass eine aktivierte Weste erneut einsatzfähig gemacht werden kann.

Der Unternehmer hat Rettungswesten regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Darüber ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Unabhängig davon müssen Rettungswesten in vom Hersteller vorgegebenen Intervallen durch eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt gewartet werden.