Das Amt für Arbeitsschutz hat in 2024 bei mehr als 130 Hamburger Unternehmen Dachzugänge und Absturzsicherungen auf Dächern überprüft. In mehr als 65 Prozent der überprüften Betriebe lag keine Gefährdungsbeurteilung für Dacharbeiten vor. Sie ist vorgeschrieben, um systematisch Gefährdungen zu erfassen, zu bewerten und daraus Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutz das wichtigste Instrument, um das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren. Bei mehr als 20 Prozent der überprüften Betriebe entsprachen die Dachzugänge und/oder Absturzsicherungen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Dacharbeiten bergen erhebliche Risiken, unter anderem aufgrund der Höhe, der Trittsicherheit und der Witterungsbedingungen. Alle Beteiligten sind gefragt, um Arbeitsunfälle auf Dächern zu verhindern:
- Arbeitgebende: Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung, die auch gesetzlich vorgeschrieben ist, ist der erste Schritt zu mehr Sicherheit. Arbeitgebende müssen die Gefährdungen auf dem Dach genau analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.
- Beschäftigte: Die Aufnahme der Arbeiten ist nur nach einer Sicherheitsunterweisung möglich. Darauf sollten die Beschäftigten im eigenen Interesse bestehen. Ebenso wichtig ist es, sich an die betrieblichen Schutzmaßnahmen zu halten.
- Auftraggebende: Sie müssen dafür sorgen, dass das Dach sicher begangen werden kann und sich zu den gegebenenfalls erforderlichen Schutzmaßnahmen mit den beauftragten Unternehmen abstimmen.
- Architekt:innen: Bereits bei der Planung von Gebäuden müssen sichere Dachzugänge und Absturzsicherungen vorgesehen werden. Die Anforderungen der Bauordnung- und gegebenenfalls Arbeitsstättenverordnung sind verbindlich.
Das Amt für Arbeitsschutz stellt Unternehmen einen umfassenden Maßnahmencheck "Arbeiten auf Dächern" zur Verfügung, der bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützt. Diesen finden Sie nachfolgend in den Downloads.