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Arbeitsschutz

Anwendungen von Betastrahlern in der Medizin

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Im Rahmen von Messungen des Bundesamtes für Strahlenschutz in nuklearmedizinisch tätigen Einrichtungen wurde festgestellt, dass die Hände des Personals die am stärksten exponierten Körperteile sind.

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Erhöhte Exposition an den Händen

Besonders hohe Dosen wurden in Einrichtungen ermittelt, die auf dem Gebiet der Gelenkbestrahlungen und Bestrahlungen von Herzkranzgefäßen tätig sind.

Der Gesetzgeber hat nicht nur einen Grenzwert für die Ganzkörperdosis (20 mSv pro Kalenderjahr) festgelegt, sondern auch Teilkörperdosen für die unterschiedlichen Organsysteme und Körperteile (§ 55 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung). Der Grenzwert für die Teilkörperdosis an den Händen wurde auf 500 mSv pro Kalenderjahr festgelegt. Der Strahlenschutzverantwortliche (Praxisinhaber, Klinikleitung) muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Grenzwerte für die beruflich strahlenexponierten Personen eingehalten werden (§ 55 Strahlenschutzverordnung).

Die Anwender in den Praxen haben häufig keine Informationen über die erhöhte Exposition an den Händen, da keine Teilkörperdosimeter oder, für Betastrahlung nicht geeignete, herkömmlichen Fingerringdosimeter verwendet werden.

Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenexposition

Der Strahlenschutzverantwortliche hat die Verpflichtung, die Strahlenexposition unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik so gering wie möglich zu halten. Im Folgenden sind einige Maßnahmen dargestellt, die zu einer Verringerung der Strahlenexpositionen beitragen (§ 6 Strahlenschutzverordnung):

  • Alle beteiligten Personen (Ärzte, Assistenzpersonal) müssen während des gesamten Arbeitsablaufes, das heißt im Rahmen der Vorbereitung, der Applikation und der Nachbereitung Handschuhe tragen.
  • Während des gesamten Arbeitsablaufes müssen regelmäßig Kontaminationskontrollen an den Arbeitsplätzen und Händen der beteiligten Personen durchgeführt werden.
  • Es sind Anleitungen zu den Arbeitsabläufen und zu den Strahlenschutzmaßnahmen zu erstellen, welche in die wiederkehrenden Unterweisungen einzubeziehen sind.
  • Es sind Abschirmungen für die Spritzen und für strahlführende Teile wie zum Beispiel Transferkatheder zu benutzen. Spritzen sollten zum Beispiel in abgeschirmten Behältnissen transportiert und gelagert werden.
  • Das Personal muss mit amtlich zugelassenen Fingerringdosimetern, die für Betastrahlung geeignet sind, dosimetrisch überwacht werden.

Seit einiger Zeit stehen geeignete und zugelassene Betafingerringdosimeter auf dem Markt zur Verfügung, die über die zugelassenen amtlichen Personendosismessstellen beschafft werden können.

Umfassende Informationen können einem Infoblatt "Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radiosynoviorthese" des Bundesamtes für Strahlenschutz entnommen werden, das von der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz heruntergeladen werden kann.