Die Detailanforderungen an die Fachkunde werden in den jeweiligen Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geregelt. Die Fachkunde wird auf Antrag schriftlich durch die in den jeweiligen Bundesländern benannten zuständigen Stellen bescheinigt. Im Rahmen des Antrages zur Erteilung einer Fachkundebescheinigung muss die Ausbildung durch Zeugnisse, die praktische Erfahrung durch Nachweise und die Kursteilnahme durch eine Bescheinigung der Kursstätte belegt werden. In Hamburg übernehmen die folgenden Institutionen entsprechend Ihres Aufgabengebietes die Aufgabe der zuständigen Stellen:
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch den erfolgreichen Besuch einer anerkannten Kursveranstaltung aktualisiert werden. Diese Regelung ist eine Stichtagsregelung. Wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitsschutz, wenn Sie die Fachkunde einmal nicht fristgerecht aktualisiert haben, damit die weiteren Schritte abgestimmt werden können (§ 48 StrlSchV)
Im medizinischen, zahnmedizinischen und tiermedizinischen Anwendungsbereich gelten die Ausführungen sinngemäß auch für Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen müssen.