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Arbeitsschutz

Schutz des ungeborenen Lebens

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In vielen Berufen werden radioaktive Stoffe, ionisierende Strahlung und auch Röntgenstrahlung, eingesetzt, beispielsweise in Universitäten, Krankenhäusern, Arzt- oder Tierarztpraxen sowie Großforschungseinrichtungen. Dort beschäftigte Frauen sind im gebärfähigen Alter besonders gefährdet. Dem hat der Gesetzgeber in der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung Rechung getragen und den Schutz dieser Gruppe umfassend verändert. Darüber hinaus gilt Mutterschutzgesetz.

Projekt 2007: Wie werden die Regelungen in der Praxis umgesetzt?

Das Strahlenschutz- und das Mutterschutzreferat des Amtes für Arbeitsschutz führen ein Gemeinschaftsprojekt in Hamburger Betrieben durch. Thema „ Schutz des ungeborenen Lebens – Wie werden die neuen Regelungen der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung in der Praxis angewendet“. Die Betriebe werden einerseits über die geänderten gesetzlichen Regelungen der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung, anderseits über die umfassenden Schutzbestimmungen aus Mutterschutzgesetz informiert. Die getroffenen Schutzmaßnahmen für die schwangeren Frauen werden überprüft und es werden Hilfestellungen zur Optimierung der Schutzmaßnahmen den Betrieben an die Hand gegeben.

Informationsmaterial

Das Infoblatt fasst die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zusammen, die der Arbeitgeber bei der Beschäftigung schwangerer Frauen beachten muss. Das Merkblatt finden Sie als Download auf dieser Seite. Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz gibt es hier.