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Aufsichtskonzept

Systemkontrollen

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Die behördliche Systemkontrolle ist das Instrumentarium, mit dem das Amt für Arbeitsschutz das Vorhandensein und das Funktionieren der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation überprüft. Seit der Einführung im Jahr 1999 wurde das Verfahren stetig optimiert und kontinuierlich an die geänderten oder neuen Rechtsvorschriften angepasst. Die Systemkontrolle wurde in den letzten Jahren auch aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Insbesondere der Aspekt psychischer Belastungen bei der Arbeit wurde in die Überprüfung aufgenommen und ausgebaut.

Die Hamburger Systemkontrolle erfüllt die Anforderungen der „Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“ (LV 54) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vom März 2011 und der „Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) vom Dezember 2011. Die Bewertung der Ergebnisse aus der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation erfolgt anhand eines Ampelmodells:

  • Grün: Der Betrieb verfügt über eine geeignete Arbeitsschutzorganisation
  • Gelb: Der Betrieb verfügt über eine teilweise geeignete Arbeitsschutzorganisation
  • Rot: Der Betrieb verfügt über keine geeignete Arbeitsschutzorganisation

Die Zuordnung zu einer der Gruppen ergibt sich aus der Gesamtbewertung in Verbindung mit der stichprobenartigen Überprüfung vor Ort. 

Eine nicht vollständige und nicht angemessen durchgeführte Gefährdungsbeurteilung führt automatisch in die Einstufung „Gelb“ oder „Rot“.

Betriebe, die mit „Grün“ bewertet wurden, können sich formlos für die Arbeitsschutz-Anerkennung beim Amt für Arbeitsschutz bewerben. Dafür haben wir Kriterien entwickelt, die für eine Auszeichnung erfüllt werden müssen. Mehr Informationen darüber finden Sie in unserem Merkblatt unter DOWNLOADS.

Die "Arbeitsschutzanerkennung" ist keine Zertifizierung, sondern die Anerkennung der Leistungen eines Betriebes auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Arbeitsschutzanerkennungen

Das Amt für Arbeitsschutz hat bisher circa 6.300 Betriebe aller Größenordnungen einer Systemkontrolle unterzogen. 234 Betriebe haben die inzwischen sehr begehrte Urkunde erhalten. Bei etwa 20 Prozent der Betriebe sind noch deutliche Nachbesserungen erforderlich. Die übrigen Betriebe erfüllen mittlerweile die Arbeitsschutzanforderungen im Wesentlichen. 

Download

Merkblatt: Wer kann eine Arbeitsschutz-Anerkennung erhalten?

PDF herunterladen [PDF, 67,1 KB]

Stichwortliste für die Durchführung von Systemkontrollen

PDF herunterladen [PDF, 47,6 KB]