Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Verbraucherschutz Staatliche...
Amt für Arbeitsschutz

Verantwortung und Pflichtübertragung im Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist Chefsache. Dies bedeutet, dass die Verantwortung für die Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen immer beim Arbeitgeber liegt.

Nicht immer kann der Arbeitgeber den sich daraus ergebenden Aufgaben umfänglich persönlich nachkommen. In allen Fällen, in denen Arbeitgeber arbeitsschutzrechtliche Aufgaben, Überwachungsmaßnahmen und Weisungen nicht in eigener Person effektiv wahrnehmen können, sind sie verpflichtet, diese Aufgaben zu übertragen. Grundsätzlich kann jede Art der Arbeitgeberpflicht übertragen werden. Der Arbeitgeber bleibt jedoch immer dafür verantwortlich zu prüfen, ob die übertragenen Aufgaben wahrgenommen werden.

Für bestimmte Personengruppen besteht die Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz per Gesetz und damit auch ohne Pflichtenübertragen. Diese Personen sind bereits ohne besondere Übertragung von Arbeitgeberpflichten in der Verantwortung:

  • Gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers
  • Vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person (GmbH-GF)
  • Vertretungsberechtigte Gesellschafter einer OHG/KG/GbR
  • Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Verantwortung im Arbeitsschutz auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Verantwortlichkeiten für die Aufgabenwahrnehmung betriebsspezifisch festgelegt und kommuniziert werden.

Als Hilfestellung für die Umsetzung im Betrieb finden Sie nachstehend einen Maßnahmencheck und ein Muster für die Pflichtenübertragung.

Weiterführende Information

Musterformular: Pflichtenübertragung (GDA-ORGAcheck)

Video: Verantwortung, Aufgabenübertragung und Kontrolle (GDA-ORGAcheck)


Download

Maßnahmencheck Verantwortung im Arbeitsschutz

PDF herunterladen [PDF, 117,4 KB]

Zum Weiterlesen

Colourbox.de/Nick Freund
Projektarchiv

Abgeschlossene Projekte und Schwerpunkte der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg

In aller Kürze finden Sie hier einige unserer abgeschlossenen Projekte und Schwerpunkte.

colourbox.de
Betrieblicher Arbeitsschutz

Schutzmaßnahmen bei Dacharbeiten beachten

Auch in Hamburg kommt es immer wieder zu schweren und auch tödlichen Arbeitsunfällen, wenn Beschäftigte Dächer für Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten betreten. Um Arbeitsunfälle auf Dächern zu verhindern, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten.

Fremdfirmenmanagement

Worauf Arbeitgeber achten müssen

Im betrieblichen Alltag werden immer häufiger und regelmäßig Fremdfirmen eingesetzt – insbesondere, wenn es um Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder Reinigungsarbeiten geht. Nicht selten kommt es dabei aufgrund mangelnder Absprachen zu schweren, gar tödlichen Arbeitsunfällen.