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Wir über uns

Aufgaben und Ziele

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Amt für Arbeitsschutz

Wer sind wir und was wollen wir?

Das Amt für Arbeitsschutz überwacht den betrieblichen Arbeitsschutz und unterstützt Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Als staatliche Arbeitsschutzbehörde ist es Teil der Abteilung Verbraucherschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) in Hamburg. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Hamburg weiter verbessert werden. Dazu ergreifen wir alle Maßnahmen, um Arbeitsunfälle zu verhüten, Gesundheitsgefahren zu vermeiden und Arbeit menschengerecht zu gestalten.  

Welche Ziele haben wir?

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit ist unser Ziel. Moderner Arbeitsschutz geht über die Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen hinaus und beinhaltet die menschengerechte Gestaltung ebenso wie die Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Im Unternehmen trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Wir fördern deshalb die Eigenverantwortung und -initiative von Unternehmern und Beschäftigten durch Information, Beratung und praktische Hilfestellung. Wir suchen die Kooperation mit allen, die uns in dieser Zielsetzung unterstützen. Wenn allerdings Einsicht und Bereitschaft fehlen, sich für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu engagieren, üben wir auch Zwang aus.

Wie können wir unsere Ziele erreichen?

Wir setzen unterschiedliche Elemente für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ein, um unsere Ziele zu erreichen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Kooperation mit den Beteiligten. Nur gemeinsam können wir den Herausforderungen einer sich ständig verändernden Arbeitswelt begegnen. Wir wollen mit unseren Strategien und Impulsen systematische Prozesse in den Betrieben anstoßen, um eine wirksame und vor allem nachhaltige Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen.

Deshalb

  • unterstützen wir Sie bei der menschengerechten und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Die für Ihren Betrieb zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz,
  • beraten wir Sie zu arbeitsmedizinischen und gesundheitsorientierten Fragen. Gewerbeärztinnen und -ärzte bringen Ihre Erkenntnisse in vorbeugende Maßnahmen für den Gesundheitsschutz von Beschäftigten ein,
  • führen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen Systemüberprüfungen durch. Sie prüfen, ob der Arbeitsschutz in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation eingebunden ist und ob betriebliche Lösungen für Arbeitsschutzprobleme systematisch entwickelt werden,
  • initiieren wir in kleinen und mittleren Unternehmen Branchenprojekte. Wir schaffen und verbessern damit Strukturen für einen systematischen und praxisnahen Arbeitsschutz. Wir arbeiten dabei mit möglichst vielen Kooperationspartnern zusammen,
  • informieren wir Sie zu allen Themen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz und organisieren den Erfahrungsaustausch zwischen Betrieben und Akteuren im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kooperation mit anderen Hamburger Institutionen und Initiativen,
  • zeichnen wir Betriebe mit vorbildlichen Leistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit einer "Arbeitsschutzanerkennung" aus und unterstützen den "Hamburger Gesundheitspreis für Betriebe, Wirtschaft und Verwaltung",
  • wirken wir in nationalem und internationalem Zusammenhang aber auch in mehreren regionalen und überregionalen Initiativen mit, um Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt zu fördern.

Susanne Friederichs
Direktorin des Amtes für Arbeitsschutz