Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Sicherheit technischer Produkte und Anlagen ist Länderangelegenheit. Die Vollzugsbehörden unterstützen und beraten die verantwortlichen Unternehmen bei der Einhaltung von entsprechenden Vorschriften des Arbeits- und technischen Verbraucherschutzes. Diese werden - wenn zur Gesundheitssicherung unumgänglich - erforderlichenfalls auch mit Verwaltungsanordnung durchgesetzt.
Der Bereich "Ministerial- und Rechtsangelegenheiten" wirkt mit den Ländern an der Gestaltung und bundeseinheitlichen Anwendung des zumeist vom EU-Recht geprägten Vorschriften- und Regelwerks mit. Die Rechtsberatung beim Vollzug der Vorschriften sowie die Durchführung von Widerspruchs- und Klagverfahren gegen behördliche Anordnungen gehört zu den traditionellen Aufgaben des Ministerialbereichs. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Förderung der Prävention in dem Bereich "Gesundheit bei der Arbeit" durch Projekte und überbetriebliche Kooperationsbeziehungen mit den Interessenverbänden der Unternehmen, Arbeitnehmerorganisationen und Unfallversicherungsträgern wie zum Beispiel im Rahmen der ArbeitsschutzPartnerschaft Hamburg und der Betriebspartnerschaften Bergedorf. Ein zentrales Tätigkeitsfeld im Bereich der technischen Sicherheit und des produktbezogenen Verbraucherschutzes ist die Koordination von Marktüberwachungsaktivitäten auf nationaler Ebene sowie mit den skandinavischen und baltischen Ländern.