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Amt für Arbeitsschutz

Arbeitnehmerschutz

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Die Abteilung Arbeitnehmerschutz mit ihren branchenspezifischen Fachbereichen ist Ansprechpartner für jedermann zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Hamburger Betrieben.

Der Beratungs- und Überwachungsauftrag umfasst die innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation, betriebliche Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz, einschließlich der betrieblichen Gesundheitsförderung, Beurteilung psychischer Belastungen, die Gestaltung von Arbeitsstätten, sicherheitstechnische Gestaltung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen, Umgang mit Gefahrstoffen, einschließlich Sprengstoff und biologischen Arbeitsstoffen, den Strahlenschutz, den Arbeitsschutz in der Gentechnik, den besonderen Arbeitsschutz von werdenden Müttern, Kindern sowie Jugendlichen, Heimarbeitern sowie die Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz. Das "Hamburger Aufsichtskonzept ABS" sieht neben der einzelbetrieblichen Beratung und Überwachung insbesondere branchenbezogene Schwerpunktaktivitäten in enger Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Gewerkschaften, Verbänden, Kammern, Innungen und Berufsgenossenschaften vor. Dadurch soll eine möglichst große Akzeptanz für Arbeits- und Gesundheitsschutzfragen in den Betrieben erreicht und gleichzeitig über die Kooperationspartner als Multiplikatoren eine große Breitenwirkung erzielt werden.

Mündliche Anfragen können auch anonym an das Arbeitsschutztelefon (Kontaktdaten siehe rechts) gerichtet werden.


Weitere Informationen

Beratung

Das Arbeitsschutztelefon 42837-2112

Sie möchten sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren, Sie haben Fragen zu arbeitsschutzrelevanten Themen – dann sind Sie hier richtig.

Arbeitsschutz-Aufsichtskonzept

Das Hamburger Aufsichtskonzept

Der Strukturwandel in der Arbeitswelt, die veränderten Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen erfordern auch für die Aufsichtsbehörden neue Schwerpunktsetzungen.