Die Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit im Bereich des Schimmelbefalls ist ausfindig zu machen und zu beseitigen. Die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur, insbesondere an den Wänden sind zu überprüfen, Wasserschäden auszuschließen. Im Zweifelsfall ist eine sachkundige Person zur Aufklärung hinzuzuziehen.
Kleine von Schimmel befallene Flächen unterhalb eines halben Quadratmeters, zum Beispiel Schimmelflecken in der Fensterlaibung, in einer Zimmerecke oder schwarze Fugen im Badezimmer, können Sie beispielsweise mit 70-prozentigem Alkohol oder 3-prozentigem Wasserstoffperoxid (aus der Apotheke) selbst reinigen. Bei größeren Flächen sollten Fachfirmen mit einer Sanierung beauftragt werden.
Wenn Sie selbst tätig werden, sind einige Dinge zu beachten:
- auf Selbstschutz achten: Handschuhe, Atemschutz (FFP2-Maske) und Schutzbrille anziehen.
Wenn Sie unter Allergien leiden oder immungeschwächt sind, beauftragen Sie eine andere Person mit der Säuberung. - möglichst staubfrei arbeiten (Befall nicht trocken abbürsten!).
- Poröse Materialien, Textilien und Leder, die mit Schimmel befallen sind, sollten in der Regel entfernt und weggeworfen werden. Glatte Flächen können feucht abgewischt und gereinigt werden.
- Keine chlorhaltigen Mittel (Schimmel-Ex, Anti-Schimmelgrundierungen in Farben, speziellem Silikon u. a.) verwenden.
- Ursache des Feuchte-/Schimmelschadens beheben. Damit sind chemische Mittel gegen den Schimmelbefall überflüssig.
Bei größeren Flächen, die über einen halben Quadratmeter hinausgehen, sollten Fachfirmen mit einer Sanierung beauftragt werden, siehe Informationen.
Wenn die Sanierungsfirma erst spät aktiv werden kann, können Sie die Wartezeit nutzen und mit Atemschutz, Handschuhen und Schutzbrille
- schwer zu reinigende, noch nicht befallene Gegenstände, z. B. Textilien, vor der anstehenden Sanierung abdecken oder aus dem Sanierungsbereich entfernen,
- Lebensmittel und andere Gegenstände wie Kinderspielzeug und Kleidung aus dem Raum entfernen,
- den betroffenen Raum abtrennen oder die befallenen Flächen mit Folie staub- und luftdicht abdecken,
- stark betroffene Räume nicht mehr benutzen,
- Lüften, ohne andere Bereiche in der Wohnung zu belasten.
Sanierungsfirmen, die einen Schimmelbefall ausschließlich mit Desinfektionsmitteln bekämpfen wollen, gelten als unseriös. Es steht immer das nachhaltige Entfernen von Schimmel im Vordergrund.
Weitere Informationen zum Umgang mit einem Schimmelbefall gibt es hier:
- Wegweiser: Was ist bei einem Schimmelbefall zu tun
- Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2017, aktualisiert 2024)
- Tipps zum Entfernen eines kleinen Schimmelbefalls gibt der Umweltbundesamt-Schimmelpilzsanierungsleitfaden im Kapitel 6 auf den Seiten 126-129 (s. voriger Punkt)
- Für eine fachgerechte Sanierung eines größeren Schimmelbefalls gibt der Leitfaden wichtige Hinweise ab der Seite 130.
- Schimmel richtig entfernen – so wird‘s gemacht (Bremer Faltblatt)
- Maßnahmen zur Erfolgskontrolle einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung (Baden-Württemberg)
Im Falle eines Schimmelbefalls in Mietwohnungen gibt es neben dem Problem der Ursachenfindung und Beseitigung des Schimmelbefalls weitere Fragen zur Vorgehensweise dem Vermieter gegenüber und zur rechtlichen Situation.
Einen Überblick gibt das Blatt: Zuständigkeiten der verantwortlichen Personen oder Stellen bei Schimmelbefall
Informieren Sie den Vermieter
Wenn trotz regelmäßigen Lüftens und ausreichenden Heizens ein Schimmelbefall in der Wohnung auftritt, liegt der Verdacht nahe, dass Schwachstellen oder Schäden in der Gebäudehülle (z. B. Undichtigkeiten im Dachbereich oder am Fundament) oder ein Wasserschaden (beispielsweise durch einen Rohrbruch) vorliegen. In diesem Fall ist die Vermieterin oder der Vermieter schriftlich über diesen Mangel zu informieren und aufzufordern, die Ursachen zu beheben und befallene Flächen zu sanieren.
Es empfiehlt sich, den Schimmelbefall mit Fotos, Notizen oder auch mittels anderer Personen (Zeugen) zu dokumentieren und Informationen zu möglichen Ursachen der übermäßigen Feuchtigkeit zu sammeln. In schwierigen Fällen sollten Sachverständige einbezogen werden.
Wenden Sie sich an die Wohnungspflege Ihres Bezirksamtes
Haben Sie die Vermieterin oder den Vermieter informiert und bleibt diese bzw. dieser untätig, können Sie die Wohnungspflege Ihres Bezirksamtes um Unterstützung bitten. Auch wenn Sie unsicher sind, worauf der Schimmelbefall letztlich zurückzuführen ist, erhalten Sie dort weitere Informationen. In Einzelfällen bieten die Bezirksämter zur Abklärung der Ursachen eine Wohnungsbegehung an.
| Altona | Telefon: 040 42811 - 6185/- 6143 (Mo und Do 9 - 11 Uhr) E-Mail: wohnraumschutz@altona.hamburg.de |
| Bergedorf | Telefon: 040 42891 - 4239 (Di und Do 9 - 12 Uhr) E-Mail: wohnraumschutz@bergedorf.hamburg.de |
| Eimsbüttel | Telefon: 040 42801 - 3471 (Sprechzeit nur nach telefonischer Vereinbarung) E-Mail: wohnraumschutz@eimsbuettel.hamburg.de |
| Hamburg-Mitte | Telefon: 040 42854 - 4589/- 4578 (Sprechzeiten/Termine nur nach telefonischer Vereinbarung oder Anfrage per Mail) E-Mail: wohnraumschutz@hamburg-mitte.hamburg.de |
| Hamburg-Nord | Telefon: 040 42804 - 6358/-6357 (Mo, Di, Do, Fr 8 - 10 Uhr / Di 13 - 15 Uhr) E-Mail: wohnraumschutz@hamburg-nord.hamburg.de |
| Harburg | Telefon: 040 42871 - 2189/-3448 (im Rahmen der üblichen Sprechstunden) E-Mail: wohnraumschutz@harburg.hamburg.de |
| Wandsbek | Telefon: 040 42881 - 2018 (Mo bis Fr ganztägig) E-Mail: wohnraumschutz@wandsbek.hamburg.de |
Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie über den Hamburg Service.
Messungen auf Schimmel und/oder deren Bestandteile in der Innenraumluft (zum Beispiel Sporenzahl, Schimmelarten) sind in der Regel, insbesondere bei sichtbarem Schimmelbefall, nicht notwendig. Vielmehr sollen die Ursachen des Befalls aufgeklärt und beseitigt werden.
Es gibt keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte, an denen Messergebnisse beurteilt werden können. In Rechtsprozessen kann es gegenüber Vermietern und Vermieterinnen dennoch hilfreich sein, Gutachten mit Messungen durch ein seriöses Labor vorzulegen. Insbesondere bei einem versteckten, nicht offen sichtbaren Schimmelbefall kann eine Messung sinnvoll sein.
Von eigenständigen Probenahmen oder "Do it Yourself Raumluft-Tests" ist abzuraten.
Bei Zweifeln über die Rechtslage empfiehlt es sich, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Informieren Sie sich, bevor Sie beispielsweise eine Mietkürzung vornehmen.
- Öffentliche Rechtsauskunft Hamburg: https://www.hamburg.de/oera/
- Mietervereine
- Rechtsanwälte
- Mieterverein zu Hamburg, Tel.: (040) 87979-345, Mo-Do 10-17 Uhr, Fr 10-14 Uhr
Schimmel. Schimmelpilze – die unerwünschten Untermieter:
https://www.mieterverein-hamburg.de/ratgeber/wohnungsmaengel/schimmel/ - Landesverband hamburgischer Mieterschutz e.V.,
Tel: (040) 395 315, Mo-Mi:14-19 Uhr, - Interessenverband Mieterschutz e.V.,
Tel.: (040) 690 7473, Mo – Fr 9-13 Uhr, Mo – Do 14-18 Uhr - Verbraucherzentrale Hamburg