Schimmelpilzbefall ist in Hamburger Wohnungen nicht selten anzutreffen. Er ist erkennbar an farbigen, dunklen oder auch weißlichen Flecken auf Wänden, Decken oder Mobiliar und/oder an seinem typisch muffig-modrigen Geruch.
Der entscheidende Faktor für das Wachstum von Schimmelpilzen ist Feuchtigkeit. Ursächlich für einen Schimmelpilzbefall können eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung, bauliche Mängel oder ein unentdeckter Wasserschaden sein.
Was sollten Sie tun, wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Schimmelpilzbefall bemerken?
1. Überprüfen Sie die Luftfeuchtigkeit und die Wandtemperatur in Ihren Räumen
Eine hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung kann sich an kälteren Wand- oder Möbelflächen niederschlagen, auf denen Schimmelpilze dann geeignete Wachstumsbedingungen vorfinden. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte möglichst zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Eine dauerhafte Überschreitung von 65 bis 70 Prozent ist zu vermeiden. Die Außenwände der Wohnung sollten innen ausreichend warm sein. Durch richtiges Lüften und Heizen lässt sich die Feuchtigkeit in der Wohnung gut regulieren.
2. Informieren Sie den Vermieter
Wenn trotz regelmäßigem Lüften und ausreichendem Heizen ein Schimmelpilzbefall in der Wohnung auftritt, liegt der Verdacht nahe, dass Schwachstellen oder Schäden in der Gebäudehülle (zum Beispiel Undichtigkeiten im Dachbereich oder am Fundament) oder ein Wasserschaden, beispielsweise bedingt durch einen Rohrbruch, vorliegen könnten. In diesem Fall ist der Vermieter zu informieren und aufzufordern, die Ursachen zu beheben und pilzbefallene Flächen zu sanieren.
3. Wenden Sie sich an die Wohnungspflege Ihres Bezirksamtes
Haben Sie den Vermieter informiert und bleibt dieser untätig, können Sie die Mitarbeiter Ihres Bezirksamts um Unterstützung bitten. Auch wenn Sie unsicher sind, worauf der Schimmelpilzbefall letztlich zurückzuführen ist, erhalten Sie hier weitere Informationen. In Einzelfällen bieten die Bezirksämter zur Abklärung der Ursachen eine Wohnungsbegehung an.
Erreichbarkeit und Sprechzeiten der Bezirksämter:
Ihr zuständiges Bezirksamt finden Sie über den Behördenfinder.
Ist eine Messung auf Schimmelpilze in der Wohnungsluft notwendig?
Messungen auf Schimmelpilze und/oder deren Bestandteile in der Innenraumluft (zum Beispiel Sporenzahl, Schimmelpilzarten) sind in der Regel, insbesondere bei sichtbarem Schimmelpilzbefall, nicht notwendig. Es gibt hierfür derzeit auch keine Beurteilungsmaßstäbe, wie zum Beispiel rechtlich verbindliche Grenzwerte. Von eigenständigen Probenahmen oder „Do it Yourself Raumluft-Tests“ ist gänzlich abzuraten.
Wie kann der Schimmelpilzbefall saniert werden?
Kleine von Schimmelpilzen befallene Flächen unter einem halben Quadratmeter, zum Beispiel Schimmelflecken in der Fensterlaibung, in einer Zimmerecke oder schwarze Fugen im Badezimmer, können Sie beispielsweise mit 70-prozentigem Alkohol oder 3-prozentigem Wasserstoffperoxid selbst reinigen. Bei größeren Flächen sollten Fachfirmen mit einer Sanierung beauftragt werden.
Besteht ein gesundheitliches Risiko durch eine Schimmelpilzbelastung in der Wohnung?
Ob das Vorhandensein eines Schimmelpilzbefalls im Innenraum für den Raumnutzer ein gesundheitliches Risiko darstellt, lässt sich beim derzeitigen Kenntnisstand nicht sicher beurteilen. Dies hängt einerseits von der Empfindlichkeit der raumnutzenden Personen und andererseits vom Ausmaß und der Art des Schimmelpilzbefalls ab. Personen mit Vorerkrankungen (zum Beispiel Allergien, Asthma und andere Atemwegserkrankungen) oder einem stark geschwächten Immunsystem sind eher einem Risiko ausgesetzt, durch eingeatmete Schimmelpilzsporen oder andere Bestandteile des Schimmelpilzbefalls zu erkranken beziehungsweise eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands zu erfahren.
Eine diagnostische Abklärung, ob ein direkter Zusammenhang zwischen einer Schimmelpilzbelastung und gesundheitlichen Beschwerden besteht, ist in der Regel schwierig.
Bei einem entsprechenden Verdacht können Sie sich an die Ärztekammer wenden, die Ihnen Spezialisten (zum Beispiel Allergologen, Umweltmediziner) nennen kann:
Ärztekammer Hamburg
Telefon: 040 2022 99 222
http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/index_patservice.htm
Rechtliche Situation
Bei Zweifeln über die Rechtslage empfiehlt es sich, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Bevor Sie beispielsweise eine Mietkürzung vornehmen, informieren Sie sich hier:
- Öffentliche Rechtsauskunft Hamburg: http://www.hamburg.de/oera/
- Verbraucherzentrale: 040 24 832 - 0 (unter anderem Empfehlung von Mietervereinen)
- Rechtsanwälte