Hamburg reagiert 2019 auf Vergiftungsfälle beim Shisha-Rauchen durch Kohlen(stoff)monoxid mit einem Gesetz
In der Vergangenheit kam es in einigen Shisha-Bars in Hamburg und in anderen deutschen Städten zu lebensbedrohlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Die vergifteten Gäste brauchten eine schnelle Behandlung und oftmals eine Sauerstofftherapie in einer Druckkammer. Bei Shishas/Wasserpfeifen, die mit glühenden Kohlen betrieben werden, können erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Gästen und Beschäftigten entstehen, denn beim Zubereiten und Rauchen solcher Shishas bildet sich das gefährliche Atemgift Kohlenmonoxid. Ob Tabak, Kräuter, Früchte oder Steine geraucht werden, ist dabei unerheblich.
Wie wirkt Kohlenmonoxid?
Kohlenmonoxid (CO) entsteht durch eine unvollkommene (unsaubere) Verbrennung, hier beim Verglühen der (Wasserpfeifen-)Kohle. CO verteilt sich schnell in der Luft und wird leicht über die Lunge aufgenommen. Es bindet im Körper sehr viel stärker an die roten Blutkörperchen als Sauerstoff und verdrängt diesen. Daher kommt es zu einem Sauerstoffmangel, der zuerst das zentrale Nervensystem und später auch den Herzmuskel betrifft. Das kann zu Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und zum Tod führen. Nach Vergiftungen sind Spätfolgen (vor allem für das Nervensystem, Herz) möglich. Ungeborene Babys, ältere Menschen und Personen mit Herzbeschwerden oder Blutarmut reagieren besonders empfindlich auf Kohlenmonoxid.
Kohlenmonoxid ist farb-, geruch- und geschmacklos und es reizt die Atemwege nicht. Es bleibt lange unbemerkt, was es so gefährlich macht. Der Körper zeigt keine Abwehrreaktionen (zum Beispiel Augentränen, Brechreiz, Fluchtverhalten) gegen dieses giftige Gas.
Betreiber müssen aktiv werden
Zum Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenmonoxid sind Betreiber von Shisha-Einrichtungen (alle Einrichtungen, in denen mit Kohle beheizte Shishas hergerichtet oder betrieben werden, wie zum Beispiel Shisha-Bars, -Cafés, -Lounges, Zubehörgeschäfte mit Shisha-Proberauchen, öffentliche, kulturelle Begegnungsstätten) verpflichtet:
- für eine ausreichende Belüftung über eine Be- und Entlüftungsanlage zu sorgen.
- Kohlenmonoxid-Warngeräte (CO-Melder) in ausreichender Menge und Qualität zu installieren,
- Hinweisschilder anzubringen, die auf die besondere Gefahr durch Kohlenmonoxid hinweisen:
„Sehr geehrte Gäste, dies ist eine Gaststätte, in der Shishas/Wasserpfeifen geraucht werden. Beim Zubereiten und Rauchen entsteht Kohlenmonoxid. Bei längerem und intensivem Rauchen von Shishas/Wasserpfeifen und ohne ausreichende aktive mechanische Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten können Gefahren für Leben und Gesundheit entstehen. Schwangere und Personen mit Herzkrankheiten sollten den Aufenthalt meiden.“ (Beispiel) - im Zubereitungsraum für die Kohle und die Shishas/Wasserpfeifen eine Abzugsanlage für die Rauchgase einzubauen. Die Restkohlen sollten sofort abgelöscht werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass neben den genannten Anforderungen gesetzliche Vorgaben für den Betrieb einer (Shisha-)Gaststätte, zum Beispiel aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Baurecht oder auch vorbeugender Brandschutz zu beachten sind.
Der Einbau und die Wartung der raumlufttechnischen Anlage, der Rauchgasabzugsanlage und die Installation der CO-Melder sollte unbedingt kompetenten Fachfirmen überlassen werden.
Gaststätten-Betreibern sollte bewusst sein, dass sie als Gastwirt dafür zu sorgen haben, dass von ihrer Gaststätte keine Gesundheitsgefahren für ihre Gäste und Beschäftigten ausgehen. Sollten Personen in einer Gaststätte durch Kohlenmonoxid zu Schaden kommen, könnte dies sowohl zivilrechtliche Schadenersatzforderungen als auch strafrechtliche Ermittlungen, zum Beispiel wegen Körperverletzung, zur Folge haben. Es drohen gegebenenfalls Geld- oder Gefängnisstrafen.
Weitere Informationen
- Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (HmbShKG)
- Das HmbShKG ist im HmbGVBl. in Ausgabe Nummer 18 vom 7. Juni 2019 auf Seite 153 erschienen.
- Flyer der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden
- Betreiber von Gaststätten mit Shisha-Angebot können sich bei weiteren Fragen an den Telefonischen HamburgService unter 040-115 wenden.