Musik hören und tanzen macht Spaß. Aber laut wie ein Presslufthammer tut nicht gut.
Bereits heute leidet etwa jeder vierte junge Mensch unter Hörminderungen. Viele werden später ein Hörgerät benötigen (und mitbezahlen). Mit Hörschäden kann man nur eingeschränkt kommunizieren und auch Musik nicht mehr voll genießen. Bestimmte Berufe sind tabu und Hörgeschädigte sind im Straßenverkehr gefährdeter als andere. Mit einem Hörschaden muss man auf ein wichtiges Stück Lebensqualität verzichten. Das kann auch ein Hörgerät nicht perfekt wettmachen.
In Diskotheken werden Lautstärken von bis zu 110 dB(A) gemessen. Fachleute halten eine Lautstärke von höchstens 95 dB(A) in Diskotheken und Konzerten für akzeptabel; auf jeden Fall sollte es leiser als 100 Dezibel sein. 100 Dezibel entsprechen dem Lärm eines Presslufthammers in 10 Meter Entfernung. Diskothekenbetreiber sollten sich aus Verantwortung den Gästen und deren Gesundheit gegenüber am Stand der Technik orientieren: In Anlehnung an die DIN 15905-5 "Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik" sollten Diskotheken:
- ab 85 Dezibel ihr Publikum über die Gehörgefährdung informieren,
- zwischen 85 und 94 Dezibel (Halbstundenmittelwert) den Schallpegel technisch auf 94 Dezibel begrenzen oder ihn auf einfache Weise überwachen, um so sicherzustellen, dass 94 Dezibel nicht überschritten werden; hierbei ist die lauteste, dem Publikum zugängliche Stelle maßgeblich,
- zwischen 95 und 99 Dezibel den Schallpegel technisch auf maximal 99 Dezibel begrenzen (Halbstundenmittelwert) und 135 Dezibel (Spitzenschallpegel) oder alternativ den Schallpegel nach dem Stand der Technik messen. Außerdem sollten sie den Schallpegel für das Bedienpersonal der elektroakustischen Beschallungsanlage anzeigen. Auf jeden Fall sollte für das Publikum kostenlos Gehörschutz ("Ohrstöpsel") empfohlen und bereitgestellt werden.
Auch für Veranstaltungen mit wechselnden Musikbands gibt es Hinweise zum Lautstärke-Management. Sehen Sie hierzu unter "Download" das Untersuchungsprojekt "Schallpegel bei Veranstaltungen mit wechselnden Musikbands" des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.