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Ist Umgebungslärm gesundheitsschädlich?

  • Justiz und Verbraucherschutz

Das Referat Gesundheit und Umwelt in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) informiert über gesundheitliche Auswirkungen von Umgebungslärm.

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Foto: Colourbox.de / PetraD

Inhaltsverzeichnis

Ausführlichere Informationen zum Thema Lärmschutz aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes erhalten Sie in dem Bericht der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG, 2022).

Was ist Lärm?

Lärm ist unerwünschter Schall, den wir als störendes Geräusch wahrnehmen. Wir fühlen uns gestört beim Lesen, Denken, Entspannen, bei Unterhaltungen oder auch in der Nacht beim Ein- und Durchschlafen. Wir fühlen uns durch Lärm belästigt.

Ob wir ein Geräusch als Lärm oder als angenehmes Hörvergnügen empfinden, hängt unter anderem auch davon ab, welche Erinnerungen mit dem Geräusch verbunden sind. Löst es unangenehme oder angenehme Gefühle aus? Welche Einstellung habe ich zu dem Geräusch? Die Lautstärke allein ist nicht immer ein Kriterium: viele Menschen hören Musik gern lauter. Bei Meeresrauschen reagiert ein Mensch anders als bei einem gleich lauten Straßenverkehrsgeräusch. Wichtig ist somit auch der Informationsgehalt eines Geräusches.

Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm kann zum Beispiel Straßen- oder Schienenverkehrslärm sein sowie Fluglärm, Lärm von Gewerbebetrieben oder Arbeiten im Freien. Er kann von Häfen stammen oder Vergnügungsparks, Freizeitveranstaltungen, Nachbarn oder auch von Tieren.

Welche gesundheitlichen Auswirkungen kann Lärm haben?

Lärm wirkt am Gehör und außerhalb des Gehörs. Lärm kann das Gehör beeinträchtigen und schädigen oder auch die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verringern und krank machen. Die Hauptwirkung von Lärm ist die Belästigung. Lärm kann Stress hervorrufen, den Schlaf, die Erholung und das Wohlbefinden, die Kommunikation und das Arbeitsvermögen stören und psychische Beeinträchtigungen auslösen. Das Risiko für Krankheiten, insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems, steigt. Bei langer Wohndauer an verkehrsreichen, lauten Straßen oder Schienentrassen ist das Risiko, beispielsweise an Bluthochdruck zu leiden oder einen Herzinfarkt zu bekommen, höher als in ruhigen Wohngegenden.

Vor allem in den Nachtstunden kann Lärm die Gesundheit negativ beeinflussen. Der Hörsinn kann im Schlaf nicht abgestellt werden. Er befindet sich immer in Alarmbereitschaft. Insbesondere Schienen- und Fluglärm führen zu Aufwachreaktionen, die den Schlaf empfindlich stören. Da Schlaf äußerst wichtig ist für die Erholung von Körper und Geist, können dauerhafte Störungen zu verschiedenen Krankheiten führen oder bestehende Krankheiten verstärken. Ruhe in der Nacht ist daher für einen ungestörten Schlaf überaus wichtig.

Gewöhnt man sich an Umgebungslärm?

Manche Anwohner an lauten Straßen oder im Umfeld eines Flughafens scheinen sich mit dem Lärm abgefunden zu haben und fühlen sich nicht gestört. Das Ohr verarbeitet aber ohne Pause Geräuschinformationen und gibt sie an das Gehirn weiter. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Mensch den Lärm bewusst wahrnimmt oder nicht, ob er sich dadurch gestört fühlt oder nicht. Als Folge davon reagiert unser Nervensystem immer auf Lärm. Bei Straßenverkehrslärm sind wir auf die Reaktion "Achtung" eingestellt. Straßenverkehrslärm aktiviert deswegen unser Nervensystem stärker als zum Beispiel Meeresrauschen.

Bei welchen Lärmpegeln muss ich nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechnen?

Schlafen ohne Störungen können die meisten Menschen, wenn es im Schlafzimmer unter 30 Dezibel bleibt und einzelne Geräusche leiser als 45 Dezibel sind. Ist es tags draußen lauter als 55 Dezibel, ist zunehmend mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt als Richtwert für den vorbeugenden Gesundheitsschutz im Freien in Wohngebieten einen Mittelungspegel von höchstens 55 Dezibel tags und 45 Dezibel nachts. Den Nachtwert hat die WHO Europe auf 40 Dezibel gesenkt. Für Wohn- und Schlafräume INNEN empfiehlt die WHO höchstens 35 Dezibel tags und 30 Dezibel nachts. Eine Grenze der Gesundheitsverträglichkeit ist nicht genau definiert.

Was bedeutet aktiver Lärmschutz?

Aktiver Lärmschutz heißt, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Zum aktiven Lärmschutz im Verkehr zählen zum Beispiel lärmmindernde Maßnahmen direkt an den Fahr- oder Flugzeugen oder der Bau von Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden, das Aufbringen von "Flüsterasphalt" und anderes mehr. Aktiver Lärmschutz heißt auch, durch unsere Entscheidungen Lärm zu vermeiden. Nehme ich das Auto oder das Fahrrad? Kaufe ich den lauteren Rasenmäher oder das leisere Gerät? Reche ich das Laub auf oder benutze ich einen Laubbläser?

Was bedeutet passiver Lärmschutz?

Passiver Lärmschutz setzt dort an, wo der Lärm ankommt. Beispiele für passiven Lärmschutz in Wohngebieten sind Schallschutz an Fenstern (Lärmschutzfenster), Türen, Wänden, Fassaden oder Dächern. Wichtig ist, bei den Fenstern auch auf gute Lüftung zu achten (lüftungsfähige Schallschutzfenster). Passiver Lärmschutz ermöglicht in Innenräumen ein weitgehend ruhiges Wohnen. Passiver Lärmschutz im Außenwohnbereich (Balkon, Garten) ist nur begrenzt möglich.

Da Lärm die Gesundheit beeinträchtigen oder schädigen kann, ist es wichtig, in Ruhe zu wohnen. Alle Schlaf- und Aufenthaltsräume sollten vor Lärm geschützt werden. Und auch außerhalb der Wohnung sollten ruhige Bereiche oder Gebiete (Grün- und Wasserflächen) wohnungsnah erreichbar sein, denn sie sind für die Erholung am Tage und somit für die Gesundheit ebenfalls sehr wichtig.

Welchen Schutz vor Lärm hat der Gesetzgeber vorgesehen?

Grundsätzlich ist der Bürger vor Lärm zu schützen. Für Neuplanungen von Straßen oder anderen Verkehrswegen gibt es Normen, die langfristig zu einer Minderung der Lärmbelastung führen sollen, wie die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV vom 12. Juni 1990). Dies gelingt aber nur begrenzt. Diese Vorschrift enthält Grenzwerte für den Lärmschutz an neu gebauten beziehungsweise baulich "wesentlich veränderten" Straßen. Zum Schutz gegen Lärm haben aktive Lärmschutzmaßnahmen Vorrang vor passiven. Wenn aktiver Lärmschutz nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist, hat der Bürger unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Kosten für passiven Lärmschutz. Für den Außenwohnbereich von Wohnungen kann eine Entschädigung gezahlt werden (§ 42 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)).

Anwohner an bestehenden Straßen haben meist keinen Anspruch auf Lärmschutz. Die 16. BImSchV gilt hier nicht. Hier gibt es keine Grenzwerte und damit auch keinen Rechtsanspruch auf Sanierung oder Erstattungen für passiven Schallschutz, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen.

Neben diesen Regelungen gibt es eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, die gegen Fluglärm, den Lärm von gewerblichen Unternehmen und auch den von Freizeitveranstaltungen und Sportstätten schützen. Dabei werden die unterschiedlichen Interessen abgewogen.

Was kann ich tun, wenn ich an einer lauten Straße wohne?

Erkundigen Sie sich, ob es aktuell ein Förderprogramm der Investitions- und Förderbank für Schallschutzmaßnahmen gibt. Als Eigentümer können Sie bei Ihrem Bezirksamt (Verbraucherschutzamt) fragen, ob Sie Anspruch auf passiven Lärmschutz haben. Als Mieter können Sie sich bei Ihrem Vermieter erkundigen, ob und welche passiven Lärmschutzmaßnahmen in Ihrer Wohnung getroffen wurden oder vorgesehen sind. Sie können sich über Schallschutzmöglichkeiten fachkundig beraten lassen. Dafür kommen zum Beispiel öffentlich bestellte Sachverständige für Schallschutz, Architekten, Bauingenieurbüros und Bausachverständige in Frage.

Weitere Informationen und Anregungen bietet die Broschüre "Straßenlärm. Eine Hilfestellung für Betroffene", die der Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik herausgegeben hat. https://www.ald-laerm.de/fileadmin/ald-laerm.de/Publikationen/Druckschriften/ALD-Broschuere_Strassenverkehrslaerm_2021.pdf

Wer kann mir in Hamburg bei Lärmproblemen helfen?

Ansprechpartner in Hamburg finden Sie auf einer Seite der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
https://www.hamburg.de/laermschutz-ansprechpartner/14016168/laermbeschwerden/

Weitere Informationen

Download

LAUG Bericht: Lärmschutz aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (Stand: Februar 2022)

PDF herunterladen [PDF, 3,3 MB]

LAUG Positionspapier: Lärmschutz

PDF herunterladen [PDF, 487,7 KB]

Kontakt

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