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Zugelassene Labore

Trinkwasseruntersuchungsstellen

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Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlicht eine Liste von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen, die ihre besondere fachliche Eignung zur Untersuchung von Trinkwasser nachgewiesen haben. Diese Labore

  • arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik,
  • beteiligen sich mindestens einmal jährlich erfolgreich an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen und 
  • verfügen über eine gültige Akkreditierung.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz prüft nach § 40 TrinkwV regelmäßig die genannten fachlichen Voraussetzungen und lässt die Labore gemäß § 40 Absatz 2 TrinkwV zu. Sie finden die aktuelle Hamburger Laborliste am Ende dieser Seite unter "Downloads".

Nach TrinkwV gilt das Recht zur Untersuchung von Trinkwasser bundesweit. Das bedeutet, dass die in Hamburg zugelassenen Labore diese Untersuchungen bundesweit durchführen dürfen, wie auch in anderen Bundesländern zugelassene Labore in Hamburg Untersuchungen nach TrinkwV durchführen dürfen. Auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finden Sie eine zentral geführte Zusammenstellung mit Links zu allen Länderlisten (PDF-Datei).

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat nach § 44 Absatz 2 TrinkwV einheitliche Vordrucke beziehungsweise EDV-Verfahren für die Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen festgelegt. Die Niederschrift über eine durchgeführte Untersuchung - der sogenannte Prüfbericht - muss die festgelegten Mindestangaben enthalten. Die Festlegung des Formats von Prüfberichten ist im AMTLICHEN ANZEIGER am 8. Januar 2013 veröffentlicht worden; ein Auszug steht Ihnen unten als Download zur Verfügung.

Download

Liste Trinkwasseruntersuchungsstellen in Hamburg (Stand: 10.10.2024)

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Amtlicher Anzeiger (Auszug): Festlegung von einheitlichen Vordrucken - Prüfbericht Trinkwasseruntersuchungen

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