Im Einzelnen befasst sich der umweltbezogene Gesundheitsschutz mit der Risikobewertung von sehr vielen verschiedenen Umwelteinflüssen wie Schadstoffen in der Innenraumluft (u. a. Emissionen aus Bauprodukten), in der Außenluft und in Böden, mit Lärm und Erschütterungen sowie mit Strahlung und elektromagnetischen Feldern wie beispielsweise beim Mobilfunk oder bei Hochspannungsleitungen. Hier zeigt sich, dass Art und Ausmaß umweltbedingter Gesundheitsrisiken stark von einer durch den Menschen veränderten und technisch beeinflussten Welt geprägt sind. Auch durch den Klimawandel entstehen immer wieder neue Herausforderungen und Schwerpunkte für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz, derzeit beispielsweise die zunehmende UV-Exposition der Bevölkerung.
Gesundheitsschutz ist Verbraucherschutz, weil Gesundheitsrisiken auch vom eigenen Verhalten und der korrekten Durchführung von bestimmten Dienstleistungen abhängen können. Das Referat klärt daher über bestimmte Umwelteinflüsse, wie beispielsweise die Gefahren von natürlicher und künstlicher UV-Strahlung, auf, wirkt beim Schutz der Innenraumluft mit und gibt Hinweise zur Verhaltensprävention. Durch die Beteiligung an Planungs-, Genehmigungs- und Rechtsetzungsverfahren erfolgt auch eine Verhältnisprävention.
Der Schutz der Gesundheit der Hamburger Bevölkerung ist auch Leitmotiv des Referats bei der Überwachung der öffentlichen Wasserversorgung als oberste Landesbehörde nach der Trinkwasserverordnung sowie als zuständige Behörde für die Überwachung der Umweltradioaktivität gemäß Strahlenschutzgesetz. Zudem ist V34 Fachbehörde für das Hamburgische Shisha-Kohlenstoffmonoxid-Gesetz, die Trinkwasserverordnung und das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Dabei werden die Bezirksämter durch Beratung und regelmäßigen Austausch beim Vollzug dieser Rechtsvorschriften aktiv unterstützt.