Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Kundenschutz Handel und Medien
Handel

Umtausch im Laden - bei Nichtgefallen Geld zurück?

Passt nicht, gefällt nicht, doppelt gekauft - nicht jedes Geschenk findet wirklich Anklang bei der beschenkten Person. Dann hilft nur noch ein Umtausch. Aber geht das immer einfach so? Welche Rechte haben Verbraucherinnen und Verbraucher hier wirklich?

colourbox.de

Das Wichtigste zuerst: Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf den Umtausch einer gekauften Sache gibt es nicht! Der Gesetzgeber sieht ein Recht auf Rückgabe nur in Fällen vor, in denen die Sache einen Mangel aufweist.

Anders ist es, wenn die Geschenke im Internet gekauft wurden. Dann haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn die Ware mangelfrei ist. Ausnahmen können z.B. bei personalisierten Produkten, schnell verderblicher Ware oder Hygieneartikeln gelten. Zum Verfahren des Widerrufs im konkreten Fall muss der Händler im Rahmen des Kaufs informieren.

Erfreulich aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch, dass sich viele Händler ihren Kundinnen und Kunden gegenüber kulant zeigen und auch solche Ware zurücknehmen, die diese – aus welchen Gründen auch immer – nicht behalten wollen. Die Bedingungen hierfür bestimmt jedoch der jeweilige Händler. Voraussetzung für einen Umtausch ist in der Regel die Vorlage eines Kassenbons. Unterschiede können auch darin bestehen, was der Kunde zurückerhält. So gewähren einige Unternehmen den bereits gezahlten Kaufpreis zurück, andere lediglich einen Gutschein für den nächsten Einkauf. Auch die Länge der Fristen, innerhalb derer ein Umtausch möglich ist, kann variieren.

Das Fazit für den Weihnachtseinkauf ist also: Wer als Käuferin oder Käufer ganz sicher gehen will, erkundigt sich bereits beim Kauf der Ware nach den späteren Umtauschmöglichkeiten.

Weitere Informationen und Beratung rund um das Thema Einkauf bietet die Verbraucherzentrale Hamburg unter: https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit