Das Wichtigste auf einen Blick
- Hersteller in der Pflicht: Für viele Elektrogeräte müssen Hersteller Reparaturen ermöglichen und Ersatzteile über mehrere Jahre bereitstellen – auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
- Stärkere Gewährleistung: Wer sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät entscheidet, profitiert bei Kaufverträgen, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, von einer um ein Jahr verlängerten Gewährleistungsfrist – aus zwei werden drei Jahre.
- Neues Recht, neue Möglichkeiten: Das Recht auf Reparatur ergänzt die gesetzliche Gewährleistung, ersetzt sie aber nicht. Während die Gewährleistung weiterhin gegenüber dem Verkäufer gilt, richtet sich das neue Recht direkt an den Hersteller – auch dann, wenn die Gewährleistung bereits abgelaufen ist oder der Defekt selbst verschuldet wurde. Die Reparatur kann kostenpflichtig sein, muss aber zu angemessenen Preisen angeboten werden.
Warum ist das wichtig?
Viele Elektrogeräte landen im Müll, obwohl sie noch repariert werden könnten. Die neuen Regelungen machen Reparaturen attraktiver, helfen dabei, Ressourcen zu schonen, und geben Verbraucher:innen mehr Möglichkeiten, ihre Geräte länger zu nutzen – statt sie vorschnell zu ersetzen.
Rechtlicher Hintergrund
Die neuen Regelungen setzen die europäische Richtlinie (EU) 2024/1799 zum Recht auf Reparatur in deutsches Recht um. Das entsprechende Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und gilt ab dem 31. Juli 2026. Die Regelungen betreffen bestimmte Elektrogeräte. Je nach Produkt gelten unterschiedliche Fristen für die Bereitstellung von Ersatzteilen.
Mehr erfahren
Ausführliche Informationen zum Recht auf Reparatur, zu den betroffenen Produktgruppen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.