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Verbraucherrecht

Verträge per Button kündigen

  • Justiz und Verbraucherschutz

Seit dem 1. Juli 2022 können Verbraucher:innen online geschlossene Verträge per Knopfdruck kündigen. Dies gilt für länger laufende Verträge, die nicht nur eine einmalige Leistung zum Gegenstand haben, wie Mobilfunk-, Internet-, Energie- oder Abonnementsverträge. Ausgenommen von der Kündigung per Button sind aber z.B. Miet- oder Arbeitsverträge sowie Verträge über Finanzdienstleistungen. Hier gelten besondere Formvorschriften für eine Kündigung.

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colourbox.de/BJV

Das anbietende Unternehmen muss auf der entsprechenden Internetseite einen Kündigungsbutton zur Verfügung stellen, der gut lesbar und zugänglich und mit einer eindeutigen Bezeichnung (wie z.B. „Verträge hier kündigen“) gekennzeichnet sein muss. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Betätigung des Knopfes erfolgt die Abfrage der Vertragsdaten sowie der persönlichen Daten der kündigenden Person. Hier ist es wichtig, dass Vertrag und Person anhand der Daten eindeutig zu identifizieren sind, damit die Kündigung zugeordnet werden kann. Danach müssen die Eingaben zum Versand bestätigt werden und eine Möglichkeit zum Druck der Kündigung eröffnet worden sein. Abschließend muss das Unternehmen den Eingang der Kündigung bestätigen (dies erfolgt in der Regel automatisch).

Bei Schwierigkeiten mit dem Kündigungsbutton, dessen Auffindbarkeit oder der Kündigung eines Vertrages steht die Verbraucherzentrale Hamburg beratend zur Seite (in der Regel kostenpflichtig):
https://www.vzhh.de/termin-beratung-buchen

Einzelfälle können zudem bei der Marktbeobachtung der Verbraucherzentralen gemeldet werden:
https://www.verbraucherzentrale.de/kuendigungsbutton-nicht-gefunden-so-muss-die-onlinekuendigung-aussehen-78472