Fernabsatzverträge

Was Sie beim Widerruf beachten sollten

Das Widerrufsrecht bei Vertragsschluss über Telefon oder Internet

  • Justiz und Verbraucherschutz
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Besondere Widerrufsrechte gelten dann, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit gewerblichen Anbietern Verträge unter Nutzung sogenannter Fernkommunikationsmittel schließen (per Telefonanruf, Internet, E-Mail, SMS oder auch per Brief). In diesen Fällen kann die Erklärung zum Vertragsschluss – anders als beim Kauf im Geschäft – ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Für einen wirksamen Widerruf sollten Sie Folgendes unbedingt beachten:

Widerrufsfrist

Die gesetzliche Widerrufsfrist, innerhalb derer Sie den Widerruf gegenüber Ihrem Vertrags­partner erklären müssen, beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Ware. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn Sie von Ihrem Vertragspartner über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß informiert worden sind (die maximale Laufzeit beträgt allerdings ein Jahr und 14 Tage) und Ihr Vertragspartner zudem seinen weiteren Informationspflichten nachgekommen ist. Zu diesen gehören unter anderem klare und verständliche Preisangaben, Informationen zu den wesentlichen Merkmalen des Produkts sowie zu Versand- und Lieferkosten.

Tipp: Bei Verträgen über die Erbringung von Dienst­leistungen, mit deren Erbringung Ihr Geschäftspartner bereits begonnen hat, wird beim Widerruf unter Umständen ein Wertersatz für bereits empfangene Leistungen fällig. 

Bei digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem Speichermedium befinden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Leistungserbringung begonnen hat. Voraussetzung dabei ist, dass Sie der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben.

Erklärung des Widerrufs

Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf ist eine Erklärung des Widerrufs gegenüber dem Vertragspartner innerhalb der Widerrufsfrist. Zur Fristwahrung genügt dabei die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (eine Begründung ist nicht erforderlich).

Tipp: Die Ware kommen­tarlos zurückzusenden, reicht grundsätzlich für die Erklärung des Widerrufs nicht aus. Hier ist aber eine abweichende Praxis Ihres Vertragspartners nicht ausgeschlossen, informieren Sie sich über die konkreten Widerrufsbedingungen möglichst vor Vertragsschluss.

Pflichten bei erfolgtem Widerruf

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, muss die Ware spätestens nach 14 Tagen zurück­gege­ben werden (hier genügt die rechtzeitige Absendung, heben Sie den Einlieferungsbeleg zum Nachweis auf). Die Verbraucherin oder der Verbraucher hat grundsätzlich die Kosten der Rücksendung zu tragen. In der Praxis erklären sich jedoch viele Unternehmen aus Kulanz zur Übernahme der Rücksendekosten bereit.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei:

  • Waren, die nach Ihren Wünschen angefertigt wurden,
  • verderblicher Ware,
  • oder auch bei Verträgen über Zeitungen, Zeitschriften (anders bei Abo-Verträgen)

Gut zu wissen: Wenn die Ware einen Mangel hat, gelten zusätzlich zur Möglichkeit des Widerrufs die sogenannten Mängelgewährleistungsrechte. In diesen Fällen ist es ratsam, zu prüfen, welche Vorgehensweise für Sie in der konkreten Situation am vorteilhaftesten ist.

Stand: Januar 2018

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