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mehr erfahren Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Anbauvereinigungen – Was gilt in Hamburg?

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ermöglicht eine Weitergabe von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist nur im Rahmen einer Anbauvereinigung möglich. Eine solche Vereinigung darf Cannabis nur anbauen und an Mitglieder abgeben, wenn die zuständige Behörde zuvor eine Erlaubnis erteilt hat.

Woher bekomme ich die Erlaubnis einer Anbauvereinigung?

Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften, die einen gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau und eine Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial wie Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen zum Eigenkonsum betreiben. Für die Weitergabe zum Zweck des Eigenkonsums an Mitglieder ist eine behördliche Erlaubnis notwendig.

Zuständige Behörde für die entsprechenden Verwaltungsverfahren (Genehmigung, Überwachung) ist das

Bezirksamt Hamburg-Altona,
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht, Marktwesen und Anbauvereinigungen
Abschnitt Anbauvereinigungen
cannabis-av@altona.hamburg.de

Zuständige Fachbehörde (Ministerium) ist die

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz,
Amt für Verbraucherschutz,
Fachbereich Lebensmittelsicherheit und Kap. 4 KCanG,
E-Mail: kcangueberwachung@justiz.hamburg.de.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erlaubnis einer Anbauvereinigung?

Die Anzahl der Mitglieder ist auf 500 Personen beschränkt. Alle Mitglieder der Anbauvereinigung müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Anbauvereinigungen müssen eine dreimonatige Mindestmitgliedschaft in ihrer Satzung vorsehen. Außerdem muss der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen eingehalten werden.

Auf Antrag erhalten Anbauvereinigungen eine Erlaubnis, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die vertretungsberechtigen Personen der Anbauvereinigungen sind unbeschränkt geschäftsfähig und besitzen die für den Umgang mit Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen erforderliche Zuverlässigkeit
  • Die Anbauvereinigung gewährleistet, dass das innerhalb ihres Besitztums befindliche Cannabis, Cannabissamen und Stecklinge ausreichend gegen den Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt sind
  • Die Anbauvereinigung gewährleistet die Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften

Die Dauer der Erlaubnis für Anbauvereinigung ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren befristet. Sie kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden.

Weitere Informationen zur Erlaubnis einer Anbauvereinigung finden Sie im Gesetz.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf behördliche Erlaubnis einer Anbauvereinigung benötigt?

Sie müssen den Antrag auf Erlaubnis schriftlich oder elektronisch beim Bezirksamt Hamburg-Altona stellen. Der Antrag muss folgende Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten:

  1. Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
  2. zuständiges Registergericht und die Registernummer der Anbauvereinigung,
  3. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung,
  4. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,
  5. ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
  6. die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,
  7. Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils,
  8. Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmetern,
  9. die Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden,
  10. Darlegung der getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 22 Absatz 1,
  11. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach § 23 Absatz 4 Satz 2 ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach § 23 Absatz 4 Satz 5 nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse,
  12. das nach § 23 Absatz 6 zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
  13. Anbaukonzept, insbesondere im Hinblick auf Eigenkontrollen und Analysen.

Wo stelle ich den Antrag auf die behördliche Erlaubnis genau?

Den Antrag auf die behördliche Erlaubnis können Sie hier schriftlich oder elektronisch und in deutscher Sprache stellen:

Bezirksamt Hamburg-Altona
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht, Marktwesen und Anbauvereinigungen
Abschnitt Anbauvereinigungen
Jessenstraße 1-3
22767 Hamburg
cannabis-av@altona.hamburg.de

Hier Antrag auf Erlaubnis stellen

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Handreichung zum Onlineverfahren.

Die eingereichten Unterlagen werden im Verfahren geprüft und bewertet. Gegebenenfalls kann es zu Nachforderungen von Unterlagen und Erklärungen kommen. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die genannten Kontaktdaten korrekt sind. Vor Erteilung der Erlaubnis erfolgt zudem in der Regel eine Vor-Ort-Kontrolle. Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren gebührenpflichtig ist. Die Gebühren werden aufwandsbezogen erhoben.

Bitte beachten Sie das Werbeverbot gemäß § 6 KCAnG! Dieses gilt auch für Internetauftritte von Anbauvereinigungen. Ein Verstoß kann nicht nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 KCanG), sondern wäre auch im Rahmen der Prüfung der Erlaubnis zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 b) KCanG).

Weitere Links

Online-Dienst Antragsstrecke Anbauvereinigung Cannabis FAQ

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde", nicht ein "Privatführungszeugnis" oder "erweitertes Führungszeugnis"!

Der Grund hierfür ist, dass ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" auch bestimmte Informationen zu bereits erfolgten Entscheidungen von Verwaltungsbehörden enthält. Diese können für die Erteilung der Erlaubnis zum Cannabis-Anbau relevant sein. Ein solches Führungszeugnis wird immer direkt an die betreffende Behörde übersandt, verwenden sie daher bei der Beantragung Ihres Führungszeugnisses bitte immer die folgenden Angaben:

  • Verwendungszweck: Den Namen Ihrer Anbauvereinigung​​​​​​​
  • Empfänger-Anschrift:
    Bezirksamt Altona
    Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
    Abteilung Gewerberecht, Marktwesen und Anbauvereinigungen
    Abschnitt VS 15 Anbauvereinigungen

Damit Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet werden kann, muss uns ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" von allen vertretungsberechtigten Personen vorliegen. Dies betrifft sowohl die Vorstandsmitglieder als auch sonstige bevollmächtigte Personen.

Nein, für die Ausstellung einer Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau ist eine feste Adresse des Vereinssitzes notwendig. Allerdings ist es Ihnen möglich, bei eventuellen späteren Umzügen, eine Änderung der Adresse des Vereinssitzes direkt im Online-Dienst an uns mitzuteilen.

Die Schulung für Präventionsbeauftragte nach § 23 des KonsumCannabisgesetzes (KCanG) der Anbauvereinigungen, die in Hamburg ansässig sind oder planen in Hamburg ansässig zu sein, wird von der Landesstelle Schleswig-Holstein e.V. übernommen. Diese Schulung wird von der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Erlaubniserteilung nach § 11 KCanG der Anbauvereinigungen anerkannt.

Bitte wenden Sie sich für alle Fragen (z.B. Termin, Dauer, Kosten, Format, etc.) im Zusammenhang der Schulung nach § 23 KCanG an:

Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.
Ansprechperson: Thorsten Hinz
E-Mail: thorsten.hinz@lssh.de
www.lssh.de
Schreberweg 10
24119 Kronshagen

Leider ermöglicht es das Servicekonto derzeit nicht, eine vollständige Übersicht aller genutzten Online-Dienste anzuzeigen. Insbesondere bei Online-Diensten die auf der Technik wie sie hier verwendet wurde beruhen, gibt es nicht die Möglichkeit direkt auf gestellte Anträge zuzugreifen.

Sie können den Online-Dienst auf dieser Informationsseite der BJV sowie im Hamburger Serviceportal finden, oder auch direkt über diesen Link erreichen.

Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, den bereits gestellten Antrag aufzurufen und direkt anzupassen. Stattdessen können Sie über denselben Online-Dienst Ergänzungen zu Ihrem Antrag an uns übermitteln. Folgen Sie dazu bitten dem Ablauf wie unter "6. Wie ändere ich Angaben in meinem Antrag?" bzw. "7. Wie reiche ich Dokumente nach?" beschrieben.

Bitte starten Sie den Online-Dienst erneut und wählen die Antragsstrecke "Daten ändern" aus. Hier können Sie eine Auswahl treffen, für welche Themenbereiche des Antrags Sie ihre Angaben ändern möchten.

WICHTIG: Sie müssen hier nicht alle angezeigten Felder erneut ausfüllen, sondern nur die Felder, für die sich die Daten geändert haben! Ihre ursprünglichen Antworten zu allen Feldern liegen uns bereits aus Ihrem Erstantrag vor, es handelt sich hier tatsächlich nur um die Aufnahme der neuen Daten. Deshalb sind in dieser Antragsstrecke alle Felder auch als "optional" gekennzeichnet.

Die geänderten Angaben werden dann an uns übermittelt und als Ergänzung mit Ihrem bereits gestellten Antrag verbunden. Damit die Zuordnung korrekt erfolgen kann, benötigen wir als Angaben in der "Daten ändern" Strecke mindestens den Namen Ihrer Anbauvereinigung. Hilfreich sind ebenfalls die "OD-Vorgangsnummer" der ursprünglichen Antragstellung und, sofern dies bereits an Sie übermittelt wurde, das Aktenzeichen, unter dem Ihr Antrag bei uns bearbeitet wird.

Bitte starten Sie den Online-Dienst erneut und wählen die Antragsstrecke "Dokumente nachreichen" aus. Fügen Sie dann bitte alle nötigen Dokumente nacheinander als separate Uploads hinzu. Pro Upload benötigen wir Angaben zur "Art des Nachweises" sowie dem "Grund für das Nachreichen". Sie können zusätzlich noch eine Anmerkung zu jedem Dokument hinzufügen.

Die nachgereichten Dokumente werden dann an uns übermittelt und als Ergänzung mit Ihrem bereits gestellten Antrag verbunden. Damit die Zuordnung korrekt erfolgen kann, benötigen wir als Angaben in der "Dokumente nachreichen" Strecke mindestens den Namen Ihrer Anbauvereinigung. Hilfreich sind ebenfalls die "OD-Vorgangsnummer" der ursprünglichen Antragstellung und, sofern dies bereits an Sie übermittelt wurde, das Aktenzeichen, unter dem Ihr Antrag bei uns bearbeitet wird.

Sollten der Vereinssitz und Ihre Anbauflächen im selben Gebäude liegen, geben Sie bitte beides separat auf den jeweiligen Seiten im Online-Dienst ("Gebäude" und "Anbauflächen und Grundstücke") an. Wiederholen Sie hier bei den Angaben zur Anbaufläche einfach Ihre Eingaben aus dem vorherigen Schritt zum Gebäude des Vereinssitzes, und passen Sie die jeweiligen Antworten im Feld "Bezeichnung des Gebäudes und Gebäudeteiles" bzw. "Bezeichnung der Anbaufläche" an.

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Um sicher zu gehen, dass der Speichervorgang richtig funktioniert hat, achten Sie bitte auf die Größe der HTML-Datei. Diese sollte mindestens 10 KB betragen und kann, je nach Größe der hochgeladenen Dokumente, mehrere MB betragen.

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Wenn es Ihnen bisher noch nicht möglich war, die erforderlichen Nachweise über abgeleistete Suchtpräventionsschulungen zu erlangen (z.B. weil eine solche Schulung noch nicht angeboten wurde), können Sie dies so im Online-Dienst über eine Check-Box bei den Angaben zu Präventionsnachweisen anmerken. Sie können die erforderlichen Dokumente dann binnen drei Monaten nach Erhalt der Erlaubnis, ebenfalls über diesen Online-Dienst, nachreichen. Folgen Sie hierzu bitten dem Ablauf wie unter "7. Wie reiche ich Dokumente nach?" beschrieben.

obald Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, kommen Sie auf eine Zusammenfassungs-Seite. Hier werden alle von Ihnen angegeben Daten und hochgeladenen Dokumente nochmals angezeigt. Außerdem können Sie hier den im Online-Dienst generierte Antrag als PDF einsehen.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass sie zu diesem Zeitpunkt den Antrag noch nicht abgeschickt haben. Dies ist ebenfalls durch ein Wasserzeichen auf dem automatisch generierten PDF-Antrag zu sehen.

Zum endgültigen Einreichen Ihres Antrags, müssen Sie noch am Ende der Seite bestätigen, dass Sie die aufkommenden Gebühren akzeptieren. Diese fallen allgemein aufgrund der Bearbeitung an, nicht nur bei Erteilung der Erlaubnis.

Wenn Sie nun auf "Weiter" klicken, gelangen Sie zur Abschluss-Seite, wo Ihnen bestätigt wird, dass das Einreichen erfolgreich war. Hier können Sie ebenfalls das verschickte Antrags-PDF einsehen und abspeichern.

Es ist nicht möglich, die anfallenden Gebühren sofort innerhalb des Online-Dienstes zu bezahlen.  Die Gebühren werden aufwandsbezogen erhoben. Ein Gebührenbescheid kann daher immer erst mit Abschluss des Verfahrens ergehen, da erst dann die der Aufwand der Behörde bekannt ist und abgerechnet werden kann. Sie bekommen eine separate Zahlungsaufforderung zugeschickt, achten Sie daher bitte besonders darauf, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.

Derzeit besteht leider noch nicht die Möglichkeit, bestimmte Angaben aus einem eingereichten Antrag zu entfernen. Der Online-Dienst wird in einer der nächsten Weiterentwicklungen um diese Funktion erweitert werden. Bis dahin bitten wir Sie, direkt über das Funktionspostfach cannabis-av@altona.hamburg.de Kontakt mit uns aufzunehmen.

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