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mehr erfahren Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Anbauvereinigungen – Was gilt in Hamburg?

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ermöglicht eine Weitergabe von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist nur im Rahmen einer Anbauvereinigung möglich. Eine solche Vereinigung darf Cannabis nur anbauen und an Mitglieder abgeben, wenn die zuständige Behörde zuvor eine Erlaubnis erteilt hat.

Wo stelle ich den Antrag auf die behördliche Erlaubnis genau?

Den Antrag auf die behördliche Erlaubnis können Sie hier schriftlich oder elektronisch und in deutscher Sprache stellen:

Bezirksamt Hamburg-Altona
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht, Marktwesen und Anbauvereinigungen
Abschnitt Anbauvereinigungen
Jessenstraße 1-3
22767 Hamburg
cannabis-av@altona.hamburg.de

Hier Antrag auf Erlaubnis stellen

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Handreichung zum Onlineverfahren.

Die eingereichten Unterlagen werden im Verfahren geprüft und bewertet. Gegebenenfalls kann es zu Nachforderungen von Unterlagen und Erklärungen kommen. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die genannten Kontaktdaten korrekt sind. Vor Erteilung der Erlaubnis erfolgt zudem in der Regel eine Vor-Ort-Kontrolle. Bitte beachten Sie, dass das Antragsverfahren gebührenpflichtig ist. Die Gebühren werden aufwandsbezogen erhoben.

Bitte beachten Sie das Werbeverbot gemäß § 6 KCAnG! Dieses gilt auch für Internetauftritte von Anbauvereinigungen. Ein Verstoß kann nicht nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 KCanG), sondern wäre auch im Rahmen der Prüfung der Erlaubnis zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 b) KCanG).

Woher bekomme ich die Erlaubnis einer Anbauvereinigung?

Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften, die einen gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau und eine Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial wie Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen zum Eigenkonsum betreiben. Für die Weitergabe zum Zweck des Eigenkonsums an Mitglieder ist eine behördliche Erlaubnis notwendig.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) eine ggf. erforderliche Erlaubnis, Genehmigung oder Anzeigepflicht nach anderen Vorschriften nicht ersetzt. Insbesondere Vorschriften des Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts bleiben unberührt. Es wird empfohlen, für die Zulassung der Anlage auf Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg das konzentrierte Baugenehmigungsverfahren nach § 64a Hamburgische Bauordnung (HBauO) zu wählen. Der Antrag ist an die Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bezirks zu richten.

Zuständige Behörde für die entsprechenden Verwaltungsverfahren (Genehmigung, Überwachung) ist das

Bezirksamt Hamburg-Altona,
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht, Marktwesen und Anbauvereinigungen
Abschnitt Anbauvereinigungen
cannabis-av@altona.hamburg.de

Zuständige Fachbehörde (Ministerium) ist die

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz,
Amt für Verbraucherschutz,
Fachbereich Lebensmittelsicherheit und Kap. 4 KCanG,
E-Mail: kcangueberwachung@justiz.hamburg.de.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erlaubnis einer Anbauvereinigung?

Die Anzahl der Mitglieder ist auf 500 Personen beschränkt. Alle Mitglieder der Anbauvereinigung müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Anbauvereinigungen müssen eine dreimonatige Mindestmitgliedschaft in ihrer Satzung vorsehen. Außerdem muss der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen eingehalten werden.

Auf Antrag erhalten Anbauvereinigungen eine Erlaubnis, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die vertretungsberechtigen Personen der Anbauvereinigungen sind unbeschränkt geschäftsfähig und besitzen die für den Umgang mit Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen erforderliche Zuverlässigkeit
  • Die Anbauvereinigung gewährleistet, dass das innerhalb ihres Besitztums befindliche Cannabis, Cannabissamen und Stecklinge ausreichend gegen den Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt sind
  • Die Anbauvereinigung gewährleistet die Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften

Die Dauer der Erlaubnis für Anbauvereinigung ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren befristet. Sie kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden.

Weitere Informationen zur Erlaubnis einer Anbauvereinigung finden Sie im Gesetz.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf behördliche Erlaubnis einer Anbauvereinigung benötigt?

Sie müssen den Antrag auf Erlaubnis schriftlich oder elektronisch beim Bezirksamt Hamburg-Altona stellen. Der Antrag muss folgende Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten:

  1. Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
  2. zuständiges Registergericht und die Registernummer der Anbauvereinigung,
  3. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung,
  4. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,
  5. ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung für jedes Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
  6. die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,
  7. Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Angabe der Flurbezeichnung, der Bezeichnung des Gebäudes und des Gebäudeteils,
  8. Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmetern,
  9. die Mengen Cannabis in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden,
  10. Darlegung der getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 22 Absatz 1,
  11. Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des nach § 23 Absatz 4 Satz 2 ernannten Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner nach § 23 Absatz 4 Satz 5 nachzuweisenden Beratungs- und Präventionskenntnisse,
  12. das nach § 23 Absatz 6 zu erstellende Gesundheits- und Jugendschutzkonzept,
  13. Satzung der Vereinigung,
  14. Auszug aus dem Vereins- bzw. Genossenschaftsregister,
  15. Je Vereinigungsgelände (befriedetes Besitztum): Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) im Maßstab min. 1:500 mit entsprechenden zeichnerischen Eintragungen,
  16. Je Vereinigungsgebäude (befriedetes Besitztum): Bauzeichnung mit Maßstabsangabe (min. 1:100),
  17. Anbaukonzept, insbesondere im Hinblick auf Eigenkontrollen und Analysen und Weitergabekonzept.

Weitere Links

Online-Dienst Antragsstrecke Anbauvereinigung Cannabis FAQ

Downloads

Anbauvereinigungen Whitelist

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Handreichung zum Onlineverfahren Antrag Anbauvereinigung

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