Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften, die einen gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau und eine Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial wie Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen zum Eigenkonsum betreiben. Für die Weitergabe zum Zweck des Eigenkonsums an Mitglieder ist eine behördliche Erlaubnis notwendig.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) eine ggf. erforderliche Erlaubnis, Genehmigung oder Anzeigepflicht nach anderen Vorschriften nicht ersetzt. Insbesondere Vorschriften des Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts bleiben unberührt. Es wird empfohlen, für die Zulassung der Anlage auf Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg das konzentrierte Baugenehmigungsverfahren nach § 64a Hamburgische Bauordnung (HBauO) zu wählen. Der Antrag ist an die Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bezirks zu richten.
Zuständige Behörde für die entsprechenden Verwaltungsverfahren (Genehmigung, Überwachung) ist das
Bezirksamt Hamburg-Altona,
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abteilung für Gewerberecht, Marktwesen und Anbauvereinigungen
Abschnitt Anbauvereinigungen
cannabis-av@altona.hamburg.de
Zuständige Fachbehörde (Ministerium) ist die
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz,
Amt für Verbraucherschutz,
Fachbereich Lebensmittelsicherheit und Kap. 4 KCanG,
E-Mail: kcangueberwachung@justiz.hamburg.de.