Verbraucherschutz

Wissenswertes über E-Zigaretten, Vapes & Co

Zahlreiche Studien zeigen, dass seit einiger Zeit junge Konsument:innen vermehrt zur E-Zigarette greifen. Das mit dem Konsum von E-Zigaretten verbundene gesundheitliche Risiko wird häufig unterschätzt.

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Eine Frau raucht eine E-Zigarette.
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Gleichzeitig stellen die zuständigen Behörden fest, dass viele E-Zigaretten nicht dem dafür maßgeblichen Tabakrecht entsprechen. Teilweise sind Produkte im Umlauf, die mit einem ernsten Risiko verbunden sind.

Da die Gerüche als angenehmer im Vergleich zu Tabakprodukten empfunden werden, erfreuen sich E-Zigaretten großer Beliebtheit. Dies wird unter anderem durch attraktive Geschmackrichtungen und jugendaffine Aufmachungen (zum Beispiel bunte Grafikelemente, Comicfiguren, Werbung mit Musikern aus der Jugendszene) gefördert. 

Da Nikotin als wichtigster Inhaltsstoff nach kurzer Zeit stark suchtauslösend ist, muss befürchtet werden, dass sich neue Generationen von nikotinabhängigen Konsument:innen herausbilden.

Hauptbestandteil einer E-Zigarette ist das sogenannte Liquid. Es ist bekannt, dass sich Inhaltstoffe durch die Erhitzung des Liquids zersetzen bzw. chemisch umwandeln. Darüber entstandene Stoffe gelten vielfach als reizend, sensibilisierend, das heißt "allergieauslösend" und stehen teilweise sogar im Verdacht, krebsauslösend bzw. erbgutschädigend zu sein. Die Forschung ist noch im vollen Gange. Es fehlen toxikologische Daten, insbesondere zur Inhalation von erhitzten Liquids/Inhaltstoffen sowie Langzeitstudien über gesundheitliche Folgen. Fest steht, dass E-Zigaretten andere Reize im menschlichen Organismus auslösen als klassische Tabakerzeugnisse, zum Beispiel Zigaretten. 

Einige Substanzen sind als Inhaltstoff in E-Zigarren bzw. Liquids bereits nach deutschem Tabakrecht verboten. Trotz dieser Verbote gibt es immer noch erhebliche Wissenslücken, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass in den Liquids bzw. in den Dämpfen enthaltene Stoffe harmlos sind.

Die Experten sind sich jedoch darüber einig, dass der parallele Konsum von z. B. Zigaretten und E-Zigaretten, der sogenannte "dual use" oder "multiple use", dazu führt, dass das individuelle Risiko von Konsument:innen unterschätzt wird und vor allem die Ausbildung einer Nikotin- bzw. Tabakabhängigkeit gefördert wird.

Eine erhebliche Herausforderung für die Behörden ist der Schwarzhandel mit nicht erlaubten E-Zigaretten und Liquids, die nachgewiesenermaßen mit einem ernsten oder sogar sehr ernsten Risiko für die menschliche Gesundheit verbunden sind.

Durch die für Tabakrecht zuständigen Behörden und Untersuchungsämter sowie Polizei oder Zollbehörden konnten verschiedenartigste, nicht verkehrsfähige E-Zigaretten entdeckt werden, die beispielsweise:

  • gefährlich hohe Nikotinkonzentrationen (größer als 20 mg/ml) enthalten, 
  • viel mehr Liquid (d. h. Flüssigkeit) enthalten als dies erlaubt ist (2 ml für Einweg-E-Zigaretten und 10 ml für Nachfüllbehälter), 
  • verbotene psychoaktive Substanzen wie zum Beispiel Hexahydrocannabinol (HHC), Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten,
  • mangelhafte Gefahrenkennzeichnung nach Chemikalienrecht wie z. B. fehlende bzw. falsche Gefahrensymbole auf E-Zigaretten oder Nachfüllbehältern bezüglich gefährlicher Inhaltsstoffe

Meldungen zu gefährlichen Produkten veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Ein erhebliches Problem besteht darin, alle gefährlichen Produkte zeitnah zu erfassen, da täglich eine Vielzahl neuer Produkttypen auf dem Markt erscheint. Der Link dazu findet sich in der nachfolgenden Auflistung.