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Mit vorbildlicher Hygiene werben

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Verbraucherinnen und Verbraucher möchten erfahren, wie es um die Hygiene und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Lieblingslokal, -imbiss oder -restaurant steht. Um Unternehmern die Chance zu bieten, ihren Kunden ihre hohen Hygienestandards und ihre gute Herstellungspraxis zu zeigen, besteht ab sofort die Möglichkeit, die amtlichen Kontrollergebnisse freiwillig zu veröffentlichen und damit zu werben.

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Kontrolle im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung

Bei der Kontrolle eines Betriebes werden bestimmte Kriterien geprüft und durch die Lebensmittelkontrolleure bewertet. Für das Hygienesiegel fließen folgende Punkte in die Bewertung ein:

  • Verhalten des Lebensmittelunternehmers: Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen, Vorhandensein und Qualität eines Rückverfolgbarkeitssystems, Mitarbeiterschulungen.
  • Verlässlichkeit der Eigenkontrollen: Vorhandensein und Qualität eines Eigenkontrollsystems 
  • Hygienemanagement: bauliche Beschaffenheit, Reinigung und Desinfektion, Personalhygiene, Produktionshygiene, Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung.

Die Grundlage für das Bewertungssystem bildet ein bundesweit einheitliches System zur risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben. Nach der Durchführung einer Kontrolle findet eine entsprechende Risikobewertung des Unternehmens anhand der genannten drei Kriterien durch die Behörde statt. Das ist auch bisher schon der Fall. Dabei werden den einzelnen Kriterien Punkte von 0 bis 80 zugeordnet, wobei die niedrigere Punktzahl die bessere Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bedeutet.

Mit einer Punktzahl von 0 bis 20 Punkten ist ein Betrieb als „sehr gut“ bis „gut“ einzustufen. Mit einer Punktzahl von 21 bis 40 Punkten ist ein Betrieb als „zufriedenstellend“ einzustufen. Mit einer Punktzahl von 41 bis 60 Punkten ist ein Betrieb als „ausreichend“ einzustufen. Ab einer Punktzahl von 61 bis 80 Punkten ist ein Betrieb als „nicht ausreichend“ einzustufen. Für das Hamburger Hygienesiegel kommt ein Betrieb nur in Frage, wenn er die Anforderungen sehr gut oder gut erfüllt.

BJV

Nach der Betriebskontrolle händigt der Lebensmittelkontrolleurin oder der Lebensmittelkontrolleur den Aushang des Hygienesiegels als Ergebnis der Bewertung Ihres Betriebes direkt aus oder sendet es per Post zu. Unternehmer haben anschließend die Möglichkeit, das Hygienesiegel gut sichtbar in Ihrem Unternehmen auszuhängen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Aufgrund der Freiwilligkeit sind sie aber nicht dazu verpflichtet.

Das bedeutet auch, dass ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, mitzuteilen, dass es nicht in der besten Kategorie eingestuft ist. Eine Neubewertung mit der Möglichkeit, ein besseres Ergebnis zu erlangen, ist aber erst bei der nächsten Routinekontrolle möglich.

Wer das Siegel aushängen möchte, muss sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex‘ verpflichten. Damit verpflichtet sich der Betrieb unter anderem zu Folgendem: Stellt sich bei einer Betriebskontrolle eine Verschlechterung der hygienischen Zustände oder anderer Beurteilungskriterien heraus, darf das Unternehmen nicht mehr die vorherige positivere Bewertung weiter veröffentlichen oder anderweitig zu Werbezwecken nutzen. Diese dann überholte, nicht mehr den Tatsachen entsprechende Bewertung, darf nicht mehr ausgehängt werden oder im Internet publiziert werden. Grundsätzlich gilt auch, dass der Aushang nicht vervielfältigt werden darf, er gilt ausschließlich für diese eine Betriebsstätte, für die er ausgestellt wurde.

So kann man sich am Hamburger Hygienesiegel beteiligen

Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Freien und Hansestadt Hamburg wird in Frage kommenden Unternehmen im Rahmen der nächsten routinemäßigen Betriebskontrolle die Möglichkeit anbieten, an der Veröffentlichung Ihrer Kontrollergebnisse teilzunehmen und das Anmeldeformular mit dem Text für den Verhaltenscodex aushändigen. 

BGV

Wichtig: Das Hygienesiegel wird nur im Zusammenhang mit der regelmäßigen Betriebskontrolle vergeben. Daher müssen Unternehmen auf die nächste Betriebskontrolle warten, bis sie einen entsprechenden Aushang des Hygienesiegels erhalten können. Wenn diese Kontrolle bei einem Unternehmen erst kürzlich stattgefunden hat, wird den Betrieben nach Rücksendung des unterzeichneten Verhaltenskodex auf Wunsch ein Aushang zugesandt, mit dem Hinweis, dass die nächste Betriebskontrolle noch aussteht.

Download

Hamburger Hygienesiegel – Antragsformular und Verhaltenskodex

PDF herunterladen [PDF, 159,7 KB]

Flyer zum Hamburger Hygienesiegel: Mehr Transparenz für Sie und Ihre Gäste

PDF herunterladen [PDF, 1,6 MB]