Registrierungspflicht

Unternehmen im Tätigkeitsfeld der Lebensmittelbedarfsgegenstände sind ab dem 01.07.2024 verpflichtet sich registrieren zu lassen

  • Justiz und Verbraucherschutz
Ein Kühlregal im Supermarkt mit vielen Lebensmitteln
Lebensmittelverpackungen colourbox.de

Alle Unternehmen, die eine der folgenden mit Lebensmittelbedarfsgegenständen als Fertigerzeugnis zusammenhängende Tätigkeit ausüben:

  • Behandeln
  • Produktion (Herstellen)
  • Vertrieb
  • Import

sind ab dem 01.07.2024 verpflichtet sich registrieren zu lassen, soweit sie noch nicht in der Lebensmittelüberwachung des Fachamtes Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt erfasst sind (Registrierung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 1; L 226 vom 25.6.2004, S. 3; L 46 vom 21.2.2008, S. 51; L 58 vom 3.3.2009, S. 3), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/382 geändert worden ist).

Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2024.

Nicht erfasst sind Bedarfsgegenstände mit anderen Funktionen wie Beleidung, Spielwaren oder Gegenstände zur Körperpflege.

Lebensmittelbedarfsgegenstände sind zum Beispiel Transportverpackungen, Verpackungsmaterialien für Fertigpackungen und Geschirr. Betroffene Unternehmen sind zum Beispiel Tankstellen, Apotheken/Drogerien, Kioske, Mini-Märkte, Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet) die im Sortiment Lebensmittelbedarfsgegenstände führen, sowie Hersteller / Importeure, Einzelhändler, und mobile Verkaufsstände.

Wie wird registriert?

Sie können sich über den Meldebogen registrieren.

Rechtsgrundlagen

Bedarfsgegenständeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 5), die zuletzt durch §2a der 22. Änderungsverordnung vom 09. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 114) geändert worden ist.

Download

Meldung an das zuständige Bezirksamt nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung

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Weitere Informationen

Ein Mädchen betrachtet einen Apfel
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Registrierungspflicht Lebensmittelunternehmen

Alle Unternehmen, die eine mit Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit wie Verarbeitung, Produktion oder Vertrieb ausüben, sind verpflichtet sich registrieren zu lassen.