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Lebensmittelsicherheit

Merkblätter für Lebensmittelunternehmen

Informationen der Hamburger Lebensmittelüberwachung zu rechtlichen Anforderungen und aktuellen Themen

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Die bisher auf dieser Seite angebotenen Merkblätter sind nicht mehr aktuell und werden derzeit überarbeitet.

Gemäß Art. 17 VO (EG) Nr. 178/2002 sind allein die Lebensmittelunternehmen dafür verantwortlich, dass bei der Herstellung, Lagerung, dem Vertrieb von Lebensmitteln und Futtermitteln sämtliche rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Das bedeutet, dass es auch in der Verantwortung der Lebensmittelunternehmen liegt, sich über die entsprechenden Anforderungen selbstständig zu informieren. Neben individuellen Dienstleistungsangeboten durch Interessenvertretungen, Verbänden, Kanzleien und sonstigen Beratungsdienstleistungsunternehmen werden verschiedene Merkblätter und Hilfestellungen angeboten. Die angehängte Liste stellt einen Überblick über entsprechende Angebote dar und kann als Hilfestellung dienen.

Bitte beachten Sie, dass die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz keine Haftung für Inhalt und Vollständigkeit dieser Liste übernehmen kann. Ebenso kann keine abstrakte Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen durch die BJV erfolgen.

Kontakt

Dr. Friedrich Klapdor
lebensmittelueberwachung@justiz.hamburg.de

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Merkblätter Lebensmittelsicherheit

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