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Medizinprodukte

Überwachung und Schutz vor Risiken: Das Referat Medizinprodukte der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) überwacht das Inverkehrbringen sowie das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten auf Grundlage des Medizinprodukterechts.

Unsere Themen

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Definition

Was sind Medizinprodukte?

Was zählt zu den Medizinprodukten und wie wirken sie im Gegensatz zu Arzneimitteln?

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Überwachung nach Medizinprodukterecht

Rechtliche Grundlage

Die BJV ist in Hamburg die für die Verordnungen (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Medical Devices Regulation – MDR) und 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (In Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation – IVDR) sowie das MPDG zuständige Behörde.

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Überwachung von Herstellern und weiteren Wirtschaftsakteuren

Ziel: Inverkehrbringen von sicheren Medizinprodukten

Es wird überprüft, ob Medizinprodukte, die in Hamburg in den Verkehr gebracht und am Markt bereitgestellt werden, die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

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Überwachung von Betreibern und Anwendern

Ziel: Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

Um den Schutz der Verbraucher sicherzustellen, werden Einrichtungen überwacht, die Medizinprodukte betreiben und anwenden.

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Informationen für Dienstleister

Besondere Anforderungen

Gemäß § 5 der MPBetreibV gelten besondere Anforderungen für einige Tätigkeiten, die in der MPBetreibV aufgeführt sind.

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Medizinprodukte-Recht

Weiterführende Links

Wichtige Verordnungen, Gesetze und weitere Informationsquellen zum Medizinprodukte-Recht

Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz