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Tabletten und Pillen.

Arzneimittel

Die Herstellung von Arzneimitteln und der Handel mit ihnen wird in Hamburg durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz überwacht.

Arzneimittelüberwachung

Der Bereich Pharmaziewesen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz überwacht für Sie das Herstellen von und Handeln mit Arzneimitteln bei Betrieben der Pharma-Branche, bei Händlern und natürlich auch in Apotheken. Wir achten außerdem auf die ordnungsgemäße Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, den Spenderschutz nach dem Transfusionsgesetz, die sichere Herstellung von Gewebezubereitungen und wir beraten die unserer Überwachung unterliegenden Einrichtungen in arzneimittelrechtlichen Fragen. Daraus ergeben sich verschiedene Arbeitsschwerpunkte des Bereichs Pharmaziewesen, die wir Ihnen auf diesen Internetseiten einzeln vorstellen:

Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz
Abteilung Pharmaziewesen und Medizinprodukte
Postfach 30 28 22, 20310 Hamburg

Kontaktmöglichkeiten der einzelnen Sachgebiete entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern.

Neufassung

Allgemeinverfügung zur Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken

Durch die Anpassung der Allgemeinverfügung vom 18.10.2023 werden den Hamburger Apotheken neue Kernöffnungszeiten ermöglicht.

Corona

Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Inverkehrbringen von COVID-19-Impfstoffen durch Apotheken

Auf Grundlage des COVID-19-Schutzgesetzes erfolgt eine Verlängerung der Allgemeinverfügung bis 31.12.2023. Gleichzeitig kann der neu zugelassene VidPrevtyn® Beta COVID-19 Vaccine des Pharmazeutischen Unternehmers Sanofi Pasteur mit aufgenommen werden.

Unsere Themen

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Apotheken

Erlaubnispflicht nach Apothekengesetz

Die Apotheke als letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln an den Verbraucher erfüllt eine wichtige Aufgabe für Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit.

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Arzneimittelherstellung

Hersteller und Pharmazeutische Unternehmer

Die Überwachung von Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern sowie Unternehmern dient der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit.

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Einfuhrerlaubnis

Erlaubnispflicht für importierte Arzneimittel und Wirkstoffe

Wer Arzneimittel oder bestimmte Wirkstoffe nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern importieren will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis.

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Gewebe

Erlaubnispflicht für Gewebe

Für das Gewinnen, Be- und Verarbeiten, Konservieren, Prüfen und Lagern menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen ist eine arzneimittelrechtliche Erlaubnis erforderlich.

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Heilberufler

Arzneimittelherstellung durch Ärzte

Eine Arzneimittelherstellung durch Ärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugter Personen ist erlaubnisfrei, aber bei der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.

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Großhandel

Erlaubnispflicht für Arzneimittelgroßhandel

Mit Inkrafttreten des 12. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) ist der Großhandel mit Arzneimitteln erlaubnispflichtig geworden.

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Wirkstoffhandel

Anzeigepflicht für Handel mit Arzneimittel-Wirkstoffen

Der Handel mit erlaubnisfreien Arzneimittel-Wirkstoffen ist anzeigepflichtig und unterliegt der Überwachung durch den Fachbereich Pharmaziewesen der BJV.

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Klinische Prüfungen

Schutz des Menschen bei klinischen Prüfungen

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln in Deutschland sind genehmigungspflichtig und der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.

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Blutprodukte

Blutspende und Herstellung von Blutprodukten

Für die Herstellung von Arzneimitteln aus Blut gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für die Produktion von "klassischen" Arzneimitteln.