Die Apotheke als letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln an den Verbraucher erfüllt eine wichtige Aufgabe für den Verbraucherschutz und die Arzneimittelsicherheit.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkaufs von Arzneimitteln über das Internet und der steigenden Zahl von gefälschten Arzneimitteln hat die Kundenberatung in Apotheken einen neuen Stellenwert erhalten. Apothekerinnen und Apotheker sind gefordert, kompetent zu beraten und ihre Kundinnen und Kunden damit vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Zusammen mit der Behörde verabschiedeten Apothekerkammer und -verein die "Hamburger Erklärung zur Beratung in Apotheken aus der Perspektive von Apothekern und Kunden".
Die Hamburger Apotheken unterliegen der Überwachung durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) als zuständige Landesbehörde. Die routinemäßige Apothekenüberwachung erfolgt dabei unangekündigt durch zehn ehrenamtliche Pharmazierätinnen und Pharmazieräte, die als besonders qualifizierte Sachverständige im Dienst der BGV stehen. Apotheken werden im Durchschnitt circa alle drei Jahre inspiziert. Im Jahr 2013 wurden in Hamburg insgesamt mehr als 100 Apotheken risikoorientiert überwacht. Hierbei werden verschiedene Risikofaktoren betrachtet: die Vielfalt der Tätigkeitsfelder, die Gesamtzahl aller Einzelbeanstandungen, die Zuverlässigkeit der Mängelabstellung, sowie der Schweregrad der Beanstandungen. Weniger als fünf Prozent der Apotheken wiesen dabei Mängel auf, die eine zweite Besichtigung erforderlich machten, wodurch der Schutz der Verbraucher aber nachhaltig gewährleistet werden konnte.
Als Landesbehörde sind wir ferner für folgende Aufgaben zuständig:
- Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke/Filialapotheke
- Erteilung der Versandhandelserlaubnis
- Erteilung der Großhandelserlaubnis
- Genehmigung von Heimbewohner-/ Krankenhaus-Versorgungsverträgen
Diese Informationen haben wir für Sie bereitgestellt: