Die Erlaubnispflicht bezieht sich auf Betriebe, die den Großhandel mit Arzneimitteln (Fertigarzneimittel und Halbfertigarzneimittel) im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 AMG, Testsera oder Testantigenen betreiben. Die wichtigsten Anforderungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln können Sie dem "Merkblatt zum Großhandel mit Arzneimitteln" entnehmen. Weitergehende Informationen dazu finden Sie auch in der GDP-Leitlinie.
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