Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Verbraucherschutz Arzneimittel
Großhandel

Erlaubnispflicht für Arzneimittelgroßhandel

  • Justiz und Verbraucherschutz
  • Sie lesen den Originaltext
colourbox.de

Die Erlaubnispflicht bezieht sich auf Betriebe, die den Großhandel mit Arzneimitteln (Fertigarzneimittel und Halbfertigarzneimittel) im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 AMG, Testsera oder Testantigenen betreiben. Die wichtigsten Anforderungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln können Sie dem "Merkblatt zum Großhandel mit Arzneimitteln" entnehmen. Weitergehende Informationen dazu finden Sie auch in der GDP-Leitlinie.

Diese Informationen haben wir für Sie bereitgestellt:

Download

Merkblatt für den Großhandel mit Arzneimitteln gemäß § 52a Arzneimittelgesetz (Stand: Juli 2022)

PDF herunterladen [PDF, 83,2 KB]

Checkliste zur Erlaubniserteilung zum Großhandel mit Arzneimitteln (Stand: Juli 2022)

PDF herunterladen [PDF, 95,7 KB]

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln (Stand: Februar 2022)

PDF herunterladen [PDF, 495,6 KB]