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Einfuhrerlaubnis

Erlaubnispflicht für importierte Arzneimittel und Wirkstoffe

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Wer Arzneimittel oder bestimmte Wirkstoffe nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern importieren will und seinen Firmensitz in Hamburg hat, benötigt dafür eine Erlaubnis unserer Behörde.

Ein Antrag ist formlos zu stellen. Wir werden danach auf Sie zukommen und Sie im Rahmen des Erlaubnisverfahrens beraten, damit Sie möglichst schnell zu einer entsprechenden Erlaubnis kommen.

Diese Informationen haben wir für Sie bereitgestellt:

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Merkblatt für die Einfuhr nach § 72 AMG (Stand: Oktober 2020)

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Merkblatt für Drittlandinspektionen (Stand: April 2024)

PDF herunterladen [PDF, 130,4 KB]

Beantragung von Drittlandinspektionen (Excel Liste)

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