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Einfuhrerlaubnis

Erlaubnispflicht für importierte Arzneimittel und Wirkstoffe

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Wer Arzneimittel oder bestimmte Wirkstoffe nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern importieren will und seinen Firmensitz in Hamburg hat, benötigt dafür eine Erlaubnis unserer Behörde.

Ein Antrag ist formlos zu stellen. Wir werden danach auf Sie zukommen und Sie im Rahmen des Erlaubnisverfahrens beraten, damit Sie möglichst schnell zu einer entsprechenden Erlaubnis kommen.

Diese Informationen haben wir für Sie bereitgestellt:

Download

Merkblatt für die Einfuhr nach § 72 AMG (Stand: Oktober 2020)

PDF herunterladen [PDF, 90,3 KB]

Merkblatt für Drittlandinspektionen (Stand: April 2024)

PDF herunterladen [PDF, 130,4 KB]

Beantragung von Drittlandinspektionen (Excel Liste)

XLSX herunterladen [XLSX, 24,6 KB]

Zum Weiterlesen

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Blutspende und Herstellung von Blutprodukten

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Der Handel mit erlaubnisfreien Arzneimittel-Wirkstoffen ist anzeigepflichtig und unterliegt der Überwachung durch den Fachbereich Pharmaziewesen der BJV.