Am 1. August 2007 ist das Gewebegesetz (BGBl. I S. 1574) in Kraft getreten und hatte unter anderem umfangreiche Änderungen im Transplantationsgesetz und im Arzneimittelgesetz zur Folge.
Für alle menschlichen Gewebe oder Gewebezubereitungen, die zur Verwendung beim Menschen bestimmt sind, ist seitdem für das Gewinnen, Be- und Verarbeiten, Konservieren, Prüfen und Lagern eine arzneimittelrechtliche Erlaubnis sowie für das Inverkehrbringen auch eine Genehmigung des Paul-Ehrlich-Instituts erforderlich.
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