Pharmaziewesen

Arzneimittelüberwachung

  • Justiz und Verbraucherschutz

Der Bereich Pharmaziewesen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz überwacht für Sie das Herstellen von und Handeln mit Arzneimitteln bei Betrieben der Pharma-Branche, bei Händlern und natürlich auch in Apotheken. Wir achten außerdem auf die ordnungsgemäße Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, den Spenderschutz nach dem Transfusionsgesetz, die sichere Herstellung von Gewebezubereitungen und wir beraten die unserer Überwachung unterliegenden Einrichtungen in arzneimittelrechtlichen Fragen. Daraus ergeben sich verschiedene Arbeitsschwerpunkte des Bereichs Pharmaziewesen, die wir Ihnen auf diesen Internetseiten einzeln vorstellen:

Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Amt für Verbraucherschutz
Arzneimittel, Medizinprodukte, Chemikalienrecht und Produktsicherheit
Postfach 30 28 22, 20310 Hamburg

Kontaktmöglichkeiten der einzelnen Sachgebiete entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern.

Zum Weiterlesen

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Blutprodukte Blutspende und Herstellung von Blutprodukten

Für die Herstellung von Arzneimitteln aus Blut gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für die Produktion von "klassischen" Arzneimitteln.

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Klinische Prüfungen Schutz des Menschen bei klinischen Prüfungen

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln in Deutschland sind genehmigungspflichtig und der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.

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Wirkstoffhandel Anzeigepflicht für Handel mit Arzneimittel-Wirkstoffen

Der Handel mit erlaubnisfreien Arzneimittel-Wirkstoffen ist anzeigepflichtig und unterliegt der Überwachung durch den Fachbereich Pharmaziewesen der BJV.