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Tierseuchengefahr

Afrikanische Schweinepest

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Die ASP ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit und hoher Sterblichkeit. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus (Virus der Afrikanischen Schweinepest, ASP-Virus). Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko! Eingeschleppt in nicht verseuchte Gebiete verläuft die Erkrankung bei Schweinen verheerend und ist mit enormen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden.

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Inhaltsverzeichnis

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Seit Juni 2024 sind in Hessen die ersten Wildschweine positiv auf ASP getestet worden. Am 8. Juli 2024 wurde ASP in einem Hausschweinebestand in Hessen nachgewiesen. Gleichzeitig wurde am 9.Juli 2024 erstmals in Rheinland-Pfalz ASP bei Wildschweinen festgestellt

Die Afrikanische Schweinepest hat sich in den Wildschweinbeständen vieler Regionen Europas ausgebreitet (Ungarn, Polen, Belgien, Baltikum, Moldawien, Rumänien, Bulgarien, Slowakei, Serbien, Italien). In den betroffenen Ländern sind vielfach auch Hausschweinebestände betroffen. Das ASP-Geschehen in Asien setzt sich ebenfalls weiter fort.

In Hamburg findet ein Monitoring der Wildschweine statt, mit dem überwacht wird, dass die regionale Wildschweinpopulation frei von ASP ist. Bislang gab es keine Hinweise auf ein Auftreten der ASP im Hamburger Raum.

ASP in Deutschland – Hinweise für Hamburger Jäger

Zu den bekannten Ausbruchsgeschehen in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind im Sommer 2024 auch Nachweise der ASP in Hessen und Rheinland-Pfalz hinzugekommen. Aktuelle Ausbrüche und zugehörige Restriktionszonen können der Homepage TSIS-Tierseucheninformationssystem entnommen werden.

Angesichts dieses dynamischen Geschehens in Hessen und Rheinland-Pfalz bittet die oberste Jagdbehörde alle Hamburger Jägerinnen und Jäger folgendes zu beachten:

  1. Keine Wildschweine und -produkte aus betroffenen Landkreisen einführen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Wildschwein negativ auf ASP getestet wurde. Die Untersuchung erfolgt beim jeweils für das Revier zuständigen Untersuchungslabor in Hessen oder Rheinland-Pfalz, bzw. weiteren betroffenen Bundesländern.
  2. Vorhandene Wildschweinprodukte aus den betroffenen Landkreisen nicht verbreiten.
  3. Jagdreisen in die bzw. jagdliche Aktivitäten in den betroffenen Regionen sollten unterbleiben. Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Vorgaben der Veterinärbehörden vor Ort. Jedoch sind in jedem Fall die Biosicherheitsmaßnahmen (bspw. Reinigen von Kleidung und Fahrzeugen) einzuhalten.
  4. Fallwild, Aufbrüche, Zerwirkreste und Schwarten von Schwarzwild auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sollten unbedingt reviernah an den hierfür eingerichteten Abholstellen in Harburg, Wandsbek und Altona entsorgt werden.
  5. Beim Transport von Schwarzwild auf auslaufsichere Gefäße/Wannen achten und diese abdecken.
  6. Bei Schwarzwild jedes Stück Fallwild/Unfallwild auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg direkt über die Tierfundkataster App oder beim zuständigen Bezirksamt (Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt) unverzüglich melden und eine Probenahme abstimmen. Die gemeinsamen Hinweise des DJV und des Friedrich-Loeffler-Instituts sollten beachtet werden.
  7. Sämtliches erlegtes Schwarzwild auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin beproben – insbesondere aus Revieren in wildschweindichten Regionen und aus Revieren in der Nähe von Autobahnen. Geeignete Probenröhrchen und Gefäße erhalten Sie beim  Institut für Hygiene und Umwelt (HU). Das HU bittet darum, vorzugsweise Blutproben zur Untersuchung zu entnehmen.
  8. Schwarzwild im Rahmen von Gesellschaftsjagden zentral aufbrechen und dabei die Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Hinweise für Reisende, Jäger:innen und Landwirt:innen

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz rät davon ab, Jagdreisen in die betroffenen Gebiete zu unternehmen. Schweinehaltende und Personen mit Kontakt zu Schweinehaltungen sollten unbedingt auf Jagdreisen in betroffene Regionen verzichten.

Sollten Jagdreisen dennoch unternommen worden sein, ist höchste Vorsicht geboten. Vor der Rückkehr ist die gesamte Jagdausrüstung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Das Mitbringen von Jagdtrophäen, Fleisch und Fleischprodukten aus Restriktionsgebieten ist streng verboten.

Landwirte, die Schweine halten, können ihre Bestände schützen, indem sie die grundlegenden Hygieneregeln strikt einhalten. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist streng verboten! Kontakte zwischen Haus- und Wildschweinen müssen unbedingt unterbunden werden (Aufstallung der Tiere oder bei Freilandhaltung doppelte Umzäunung).

Der Verdacht auf Schweinepest ist unverzüglich dem zuständigen bezirklichen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, welches Sie durch die Adresseingabe finden, anzuzeigen. Da Wildschweine ebenfalls empfänglich sind und die Krankheit auf Hausschweine übertragen können werden Jagdausübungsberechtigte  aufgefordert, Auffälligkeiten wie erhöhte Fallzahlen, Verhaltensänderungen und besondere Merkmale an erlegten Tieren unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden und erlegte oder tot aufgefundene Wildschweine zu beproben und im Institut für Hygiene und Umwelt untersuchen zu lassen.

Die Reduktion des Schwarzwildes ist eine weitere präventive Maßnahme. Um diese zu erreichen, hat die Jagdbehörde Hamburg eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher die noch bestehenden Einschränkungen zur Bejagung des Schwarzwildes aufgehoben werden: Keine Schonzeit für Schwarzwild und kein Einsatzverbot künstlicher Lichtquellen bei der Jagd auf Wildschweine. Zur Klarstellung des Schutzes der Elterntiere bei der Jagd wird weibliches Schwarzwild als für die Aufzucht notwendig (führend) angesehen, solange die Frischlinge noch gestreift sind. Mit der Aufhebung dieser Einschränkungen soll bis auf Widerruf eine effiziente Bejagung und Reduktion des Schwarzwildes gefördert werden. Die Maßnahmen dienen der Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und erfolgen in Abstimmung mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

Die waffenrechtlichen Bestimmungen bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.

Zusätzlich wurde im Rahmen des Tiergesundheitsmonitorings die Aufwandsentschädigung für Einsendung oder Anlieferung von Wildschweinproben aus Hamburg erhöht:

  • Einlieferung von Schwarzwildproben einschließlich Tupfer: 30,00 Euro
  • Einlieferung von Schwarzwildproben von kranken Stücken oder Kadavern: 40,00 Euro
  • Einlieferung von ganzen kranken Stücken oder Kadavern: 100,00 Euro

Das erforderliche Probenset kann beim Institut für Hygiene und Umwelt, Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg 7 Tage die Woche 24 Stunden abgeholt werden. Gleiches gilt für die Abgabe von Proben.

Reisende können ohne ihr Wissen und unbeabsichtigt den Erreger dieser Seuche einschleppen. Aus diesem Grund sollten bei Aufenthalten in allen von ASP betroffenen Ländern (u. A. Polen, Estland, Lettland; Litauen, Schweden, Slowakei, Ungarn, Italien, Serbien, Rumänien, Griechenland, Russland, Weißrussland und Ukraine) direkte Tierkontakte vermieden werden. Es ist vor der Einreise nach Deutschland darauf zu achten, dass Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie unbehandelte Jagdtrophäen nicht mitgebracht werden.

Weitere Informationen

Download

Kostenlose Entsorgung von toten Wildschweinen im Hamburger Stadtgebiet

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