Virusinfektion

Blauzungenkrankheit (BTV)

19. Januar 2026

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Virusinfektion, die durch Mücken auf Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden übertragen werden kann. In Europa und auch in Deutschland kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Ausbrüchen, die durch unterschiedliche Serotypen verursacht wurden. Während seit 2023/2024 in ganz Deutschland Serotyp BTV-3 zirkuliert, wurden seit Ende 2025 auch Infektionen mit Serotyp BTV-8 festgestellt.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Schafe
© Baronb - Fotolia.com

Hinsichtlich BTV-3 wird derzeit das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als nicht frei eingestuft. Innerhalb Deutschlands bestehen keine besonderen Verbringungsbeschränkungen, sodass Tierverbringungen ohne spezifische, BTV-3-bezogene tiergesundheitliche Auflagen zulässig sind, sofern die Tiere klinisch unauffällig sind. Es wird deutlich auf die geltenden, im Tiergesundheitsrecht der EU verankerten Verantwortlichkeiten der Tierhalter für die Tiergesundheit und die allgemeinen Anforderungen an das Verbringen, sowie die Seuchenpräventionsmaßnahmen bei der Beförderung hingewiesen. Dies bedeutet unter anderem, dass Tiere, welche Krankheitsanzeichen von BTV aufweisen, nicht verbracht werden dürfen, es sei denn, sie werden zu einer tierärztlichen Behandlung transportiert.

Hinsichtlich BTV-8 ist dies aktuell nicht der Fall. Hier wurden um betroffene Regionen herum Schutzzonen eingerichtet. Diese erstrecken sich auf weite Teile Süd- und Westdeutschlands sowie im Osten. Zum Schutz der BTV-8 freien Gebiete in Deutschland, unterliegt das Verbringen von empfänglichen Tieren aus diesen Schutzzonen besonderen Maßnahmen.

Mehr zu den Maßnahmen finden Sie auf den entsprechenden Seiten der betroffenen Bundesländer (Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen). 

Im Gegensatz dazu ist das innergemeinschaftliche Verbringen von Zucht- und Nutztieren BTV-empfänglicher Tiere (d.h. das Verbringen zwischen EU-Mitgliedstaaten), durch den Verlust des BTV-Freiheitsstatus, Einschränkungen unterworfen. Somit können Tiere BTV-empfänglicher Arten nur in die jeweiligen Mitgliedsstaaten verbracht werden, wenn die jeweils geforderten besonderen Regeln eingehalten werden. Diese Regelungen sind auf der EU-Seite unter folgendem Link aufgeführt: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer empfänglich sind. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Mücken der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Bei Tieren kann die Erkrankung zu Todesfällen und hohen wirtschaftlichen Schäden führen. Bei der Ausbreitung von BTV-3 seit Herbst 2023, zeigte sich, dass besonders Schafe und Ziegen schwer erkranken. Bei Rindern wurde häufig ein milderer Krankheitsverlauf beobachtet, welcher sich durch einen starken Rückgang der Milchleistung und Fieber äußerte.

Tierhalter:innen sowie Tierärztinnen und -ärzte sind weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen und werden gebeten bei Symptomen wie Fieber, geschwollenen und/oder verkrusteten Lippen, veränderten Schleimhäuten, Apathie, Aborten, Lahmheiten, Absondern von der Herde oder auch beim Versterben von Tieren verstärkt an die Blauzungenkrankheit zu denken. Im Verdachtsfall ist umgehend das zuständige Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des jeweiligen Bezirkes zu informieren.

Um die Tiere gegen eine Infektion mit dem BT-Virus zu schützen, stehen für einige Serotypen Impfstoffe zur Verfügung.

Auch wenn die Impfung keinen vollständigen Schutz bietet, so kann sie meist schwere Krankheitsverläufe verhindern. 

Sollten BTV-empfängliche Tiere noch nicht geimpft worden sein, ist jetzt eine Grundimmunisierung, besonders vor dem Einsetzen der nächsten Gnitzensaison im Frühling, dringend zu empfehlen. Sollte bereits letztes Jahr eine Grundimmunisierung stattgefunden haben, ist eine Auffrischungsimpfung zum jetzigen Zeitpunkt sowohl bei Rindern als auch bei Schafen sinnvoll.

Wichtig ist, auch nach einer Impfung, beim Auftreten von Krankheitsanzeichen, an eine Infektion mit BTV zu denken und den Tierarzt zu informieren.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, hat ein Informationsblatt, "Informationen zum aktuellen BTV-3-Infektionsgeschehen und dem möglichen Schutz empfänglicher Nutztiere vor einer BTV-3-Infektion", veröffentlicht. Dieses, sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit.html

Seit dem 12.08.2024 können für den Einsatz von BTV-Impfungen Beihilfen durch den Tierhalter und den Tierarzt beantragt werden.

Das Antragsformular für die Beihilfen zu den BTV - Impfungen finden Sie unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/beihilfe-tierseuchen-89314

Weitere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links

Download

Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit (BTV)

PDF herunterladen [PDF, 70,8 KB]

Antragsformular: Zuschuss zu den Kosten der Impfung von Rindern und Schafen gegen die Blauzungenkrankheit

PDF herunterladen [PDF, 102,5 KB]

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