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Virusinfektion

Blauzungenkrankheit des Serotyp 3 (BTV-3)

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Virusinfektion, die durch Mücken auf Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden übertragen werden kann. Seit Oktober 2023 wurden Infektionen mit dem Virus BTV-3 in Deutschland nachgewiesen. Im August 2024 sind erste bestätigte Fälle von BTV-3 in Hamburg aufgetreten. Derzeit haben alle deutschen Bundesländer den Status "frei von BTV" verloren.

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Nachdem sich das Geschehen zuerst auf die Bereiche Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen konzentriert hatte, hat es sich seit Juni über Rheinland-Pfalz und Hessen auf ganz Deutschland ausgebreitet, weshalb mittlerweile alle Bundesländer nicht mehr frei von BTV sind.

Aus diesem Grund unterliegt das Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren innerhalb der Bundesländer keinen BTV-spezifischen Tiergesundheitsanforderungen mehr. Es wird deutlich auf die geltenden, im Tiergesundheitsrecht der EU verankerten Verantwortlichkeiten der Tierhalter für die Tiergesundheit und die allgemeinen Anforderungen an das Verbringen, sowie die Seuchenpräventionsmaßnahmen bei der Beförderung hingewiesen. Dies bedeutet unter anderem, dass Tiere, welche Krankheitsanzeichen von BTV aufweisen, nicht verbracht werden dürfen, es sei denn, sie werden zu einer tierärztlichen Behandlung transportiert.

Im Gegensatz dazu ist das innergemeinschaftliche Verbringen von Zucht- und Nutztieren BTV-empfänglicher Tiere (d.h. das Verbringen zwischen EU-Mitgliedstaaten), durch den Verlust des BTV-Freiheitsstatus, Einschränkungen unterworfen. Somit können Tiere BTV-empfänglicher Arten nur in die jeweiligen Mitgliedsstaaten verbracht werden, wenn die jeweils geforderten besonderen Regeln eingehalten werden. Diese Regelungen sind auf der EU-Seite unter folgendem Link aufgeführt: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer empfänglich sind. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern durch Mücken der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Bei Tieren kann die Erkrankung zu Todesfällen und hohen wirtschaftlichen Schäden führen. Bei der Ausbreitung von BTV-3 seit Herbst 2023, zeigte sich, dass besonders Schafe und Ziegen schwer erkranken. Bei Rindern wurde häufig ein milderer Krankheitsverlauf beobachtet, welcher sich durch einen starken Rückgang der Milchleistung und Fieber äußerte.

Tierhalter:innen sowie Tierärztinnen und -ärzte sind weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen und werden gebeten bei Symptomen wie Fieber, geschwollenen und/oder verkrusteten Lippen, veränderten Schleimhäuten, Apathie, Aborten, Lahmheiten, Absondern von der Herde oder auch beim Versterben von Tieren verstärkt an die Blauzungenkrankheit zu denken. Im Verdachtsfall ist umgehend das zuständige Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des jeweiligen Bezirkes zu informieren.

Für BTV-3 steht derzeit kein regulär zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Impfstoffe, die für andere Subtypen zugelassen sind, schützen nicht gegen BTV-3.

Seit dem 07.06.2024 ist die Anwendung von drei Impfstoffen möglich, die in der zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) benannt werden.

Mit dieser Verordnung wird die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe für einen Übergangszeitraum gestattet. Aufgrund der noch fehlenden Zulassung sind mit der Anwendung der Impfstoffe keine Handelserleichterungen verbunden.

Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der EU regulär zugelassen wird, darf kein nichtzugelassener Impfstoff mehr verwendet werden.

Auch wenn die Impfung keinen vollständigen Schutz bietet, so kann sie meist schwere Krankheitsverläufe verhindern.

Sollten BTV-empfängliche Tiere noch nicht geimpft worden sein, ist jetzt eine Grundimmunisierung, besonders vor dem Einsetzen der nächsten Gnitzensaison im Frühling, dringend zu empfehlen. Sollte bereits letztes Jahr eine Grundimmunisierung stattgefunden haben, ist eine Auffrischungsimpfung zum jetzigen Zeitpunkt sowohl bei Rindern als auch bei Schafen sinnvoll.

Wichtig ist, auch nach einer Impfung, beim Auftreten von Krankheitsanzeichen, an eine Infektion mit BTV-3 zu denken und den Tierarzt zu informieren.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, hat ein Informationsblatt, "Informationen zum aktuellen BTV-3-Infektionsgeschehen und dem möglichen Schutz empfänglicher Nutztiere vor einer BTV-3-Infektion", veröffentlicht. Dieses, sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit.html

Die seit dem 24.06.2024 gültigen Allgemeinverfügungen der Bezirke zu den Impfungen gegen BTV-3 finden Sie nachfolgend:

Seit dem 12.08.2024 können für den Einsatz von BTV-3-Impfungen Beihilfen durch den Tierhalter und den Tierarzt beantragt werden.

Das Antragsformular für die Beihilfen zu den BTV 3- Impfungen finden Sie unter:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/beihilfe-tierseuchen-89314

Weitere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links

Download

Tierhaltererklärung Blauzungenkrankheit (BTV)

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