Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zu den wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen bei Rindern gehört. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Typische Symptome der BVD sind Durchfall, Fieber, Kümmern, Infektanfälligkeit und Fruchtbarkeitsstörungen. Besonders kritisch sind persistent infizierte Tiere, die unerkannt zu Dauerausscheidern des Virus werden. Serologisch ist eine Unterscheidung dieser Tiere von geimpften Tieren allerdings nicht möglich. Die bislang geltenden rein nationalen Regelungen führten dazu, dass die Tierseuche konsequent und unter Zuhilfenahme von Impfungen bekämpft wurde.
Am 21. April 2021 ist das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft getreten. Mit dieser Neuerung sind wesentliche Änderungen der bisherigen tierseuchenrechtlichen Vorgaben verbunden. Dies umfasst für BVD eine Kategorisierung von Regionen in den Status "frei von BVD".
Basierend auf der nationalen BVD-Verordnung verlief die strikte Bekämpfung der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) in den vergangenen Jahren in Deutschland und Hamburg erfolgreich, so dass die Freie und Hansestadt Hamburg den Status "frei von Boviner Virus Diarrhoe (BVD)" bei der Europäischen Kommission beantragt hat.
Voraussetzung für die Statuserlangung ist, dass in den letzten 18 Monaten kein positiver Fall von BVD aufgetreten ist. Damit einhergehen muss bei allen Einzeltieren die Freiheit von einer BVD-Infektion nachgewiesen und der aktuelle Impfstatus bekannt sein. Zum 01.04.2021 ist ein Impfverbot gegen BVD durch bezirkliche Allgemeinverfügungen [link zu den Allgemeinverfügungen der Bezirke] in Kraft getreten. Mit diesem Impfverbot soll der serologische Status des Einzeltieres einwandfrei feststellbar sein und eine gänzliche Eliminierung des Erregers aus der Rinderpopulation erreicht werden.
Das Anerkennungsverfahren seitens der EU ist mit in Kraft treten der Durchführungsverordnung 2022/214 der Kommission vom 17.02.2022 erfolgreich abgeschlossen. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit dem Status "seuchenfrei" in Bezug auf BVD gelistet. Demgemäß dürfen nur noch ungeimpfte Rinder aus BVD-freien Betrieben eingestellt werden.
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, sich über den BVD-Freiheitsstatus des Herkunftsbetriebes zu vergewissern. Zur Überprüfung des Betriebsstatuts steht in Kürze ein HIT-Modul zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Bundesländer den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD (u.a. Schleswig-Holstein und Niedersachsen) erteilt bekommen haben.
Insgesamt werden durch die Statusanerkennung Vorteile im Handel gesehen. Andererseits sind ungeimpfte Bestände wiederum voll empfänglich gegenüber einer Neueinschleppung des Erregers mit nachfolgender Infektion und klinischen Auswirkungen. Um Neuinfektionen zu verhindern, sind daher die Etablierung und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Bestand besonders wichtig.
Des Weiteren wird an die Rinderhalter appelliert, ihren Untersuchungspflichten fristgerecht nachzukommen und über die HI-Tier Datenbank ihren betriebseigenen Status bezüglich BVD regelmäßig auf Korrektheit der Daten zu überprüfen.