Tiergerechtes Hamburg

Feuerwerk und Haustiere

Für viele Menschen gehört Feuerwerk zum Feiern – insbesondere an Silvester. Für Tiere ist damit häufig eine Belastung verbunden. Hunde und Katzen haben ein deutlich feineres Gehör und nehmen Geräusche intensiver war. Knallgeräusche wie beim Feuerwerk können sie und andere Heim- und Wildtiere verängstigen und stressen. Was Sie tun können, lesen Sie hier.

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mediaserver.hamburg.de - Andreas Vallbracht

Bei Heimtieren können sich Stress und Angst unterschiedlich äußern. Manche Tiere ziehen sich zurück, andere werden sehr unruhig. Ungewohnte Lautäußerungen, Hecheln und geweitete Pupillen, Zittern, Appetitlosigkeit oder Durchfall können weitere Anzeichen für Stress sein.

Vorgaben zum Schutz der Tiere werden einheitlich im Tierschutzgesetz geregelt. Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund. Dieses Gesetz sieht derzeit keine einschränkenden Regelungen hinsichtlich des Zündens von Feuerwerkskörpern vor. Die Zulässigkeit der Verwendung von Feuerwerkskörpern wird im Wesentlichen durch das Sprengstoffrecht geregelt. Generell verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Der Allgemeinbevölkerung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Kategorie F2, sog. Silvesterfeuerwerk) nur am 31.12. und 1.1. jeden Jahres erlaubt. Während der übrigen Zeit des Jahres dürfen nur Inhaber sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse oder Befähigungsscheine ein Feuerwerk abbrennen, das sie allerdings zuvor bei der zuständigen Behörde anzeigen müssen.

Innerhalb des Silvesterzeitraums können die Länder das Abbrennen von Pyrotechnik in geringem Umfang noch weiter einschränken (§ 24 Abs. 2 der 1. SprengV). Hiervon macht Hamburg seit vielen Jahren Gebrauch: Eine allgemeine Anordnung schränkt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung auf den Zeitraum vom 31.12., 18 Uhr, bis 1.1., 1 Uhr ein und für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen sind Mindestabstände festgelegt. Nach dem Sprengstoffrecht können die Hamburger Behörden aber kein vollständiges Verbot für privates Silvesterfeuerwerk aussprechen.

Was kann Ich tun?

Als Tierhalter:in können Sie selbst Maßnahmen ergreifen, um den Stress bei den Tieren zu reduzieren.

Versuchen Sie, selbst ruhig zu bleiben und keine Angst oder Unruhe zu zeigen, um Ihr Haustier nicht zusätzlich zu verunsichern.

Besonders in Stresssituationen sollten Sie Ihr Tier nicht allein lassen. Ruhige Anwesenheit kann sich positiv auf Ihr Tier auswirken. Auch Ablenkung und vorherige Auslastung können helfen.

Bieten Sie Ihrem Tier einen ruhigen und sicheren Rückzugsort – bestenfalls in einem geräuschisolierten, geschlossenen Raum. Eine Geräuschkulisse im Hintergrund kann die einzelnen Knallgeräusche ebenfalls abschwächen. Schirmen Sie Ihr Tier von den Lichtreizen des Feuerwerks ab.

Versuchen Sie, das Gassigehen so zu legen, dass Sie die Zeiten des meisten Lärms möglichst vermeiden. Behalten Sie Ihren Hund an der kurzen Leine. Achten Sie auch auf potenzielle Verletzungsgefahren wie Reste vom Feuerwerk oder Scherben. Lassen Sie Ihre Katze in der Silvesternacht sowie bestenfalls einige Tage davor und danach nicht raus.

Wenn Ihr Hund oder Ihre Katze starke Ängste hat, suchen Sie bitte frühzeitig eine Tierärztin oder einen Tierarzt auf, gegebenenfalls auch eine:n Hundetrainer:in.

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