Wenn Sie Fragen zu einer Reise mit Ihrem eigenen Tier haben, lesen Sie an folgender Stelle weiter: Hunde, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr.
Was sind Flugpatenschaften und warum gibt es sie?
Als Flugpate oder Flugpatin werden Personen bezeichnet, welche Hunde oder Katzen meist im Auftrag einer Tierschutzorganisation bzw. aufgrund einer Bitte von zukünftigen Besitzer:innen oder eines sonstigen Aufrufes in den sozialen Medien (meist Facebook, Instagram, WhatsApp-Gruppen) mit dem Flugzeug transportieren. Dabei übernehmen Sie z.B. auf ihrem Rückflug aus dem Urlaub die Begleitung eines oder mehrerer Tiere. Am Zielflughafen werden die Tiere dann von freiwilligen Helfer:innen oder ihren neuen Besitzer:innen abgeholt oder übernommen.
Rechtliche Vorgaben
Für die Einreise von Tieren gelten umfangreiche EU-Vorschriften (u. a. Verordnungen 576/2013, 577/2013, 2021/403 und 2021/404) sowie nationale Bestimmungen.
Zu beachten ist, dass Welpen besonders empfindsam sind und daher nicht zu jung vom Muttertier getrennt werden dürfen. Aus diesem Grund ist bspw. in der für Deutschland geltenden Tierschutzhundeverordnung ein Mindestalter von acht Wochen festgelegt, bevor Welpen vom Muttertier getrennt werden dürfen. Die Tollwutschutzimpfung, die im Reiseverkehr gesetzlich vorgeschrieben ist, darf erst mit einem Alter von frühestens 12 Wochen erfolgen. Diese ist nur zusammen mit einer Kennzeichnung und Dokumentation 21 Tage nach Erstimpfung gültig.
Während Reisen mit dem eigenen Tier innerhalb der EU vergleichsweise unkompliziert sind (lesen Sie gerne hier weiter: Hunde, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr), müssen Sie bei einer Flugpatenschaft weitere Regeln beachten.
Neben dem Impfpass muss in diesem Fall auch eine amtliche Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden. Außerdem muss die Kontrollstelle am Zielort 24 Stunden vor der Ankunft durch eine TRACES-Meldung informiert werden. TRACES ist eine Datenbank der Europäischen Kommission, in der alle Tierbewegungen nachverfolgt werden können. Dabei geht es um die Gesundheit und den Schutz der Tiere sowie um die öffentliche Gesundheit. Es ist von einem Zolldeklaranten oder dem Verein ein INTRA (bei dem innergemeinschaftlichen Handel, also der Verbringung innerhalb der EU) oder ein GGED-A (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für lebende Tiere bei der Einfuhr aus Drittländern) zu erstellen.
Regelungen innerhalb der EU:
- Mitführen des EU-Heimtierausweises zur Identifikation des Tieres und zum Nachweis des vollständigen Tollwutimpfschutzes
- Mitführen einer Gesundheitsbescheinigung ausgefüllt von einem amtlichen Tierarzt (Muster Anhang I Kapitel 68 der Verordnung 2021/403)
- Durchführen der TRACES-Meldung durch die Organisation oder einen Zolldeklarant
- Das Tier muss in einer geeigneten Transportbox transportiert werden.
Oft wird eine amtliche Gesundheitsbescheinigung nach dem Muster der Verordnung 576/2013 fälschlicherweise oder sogar missbräuchlich ausgestellt. Wird ein Tier an neue Halter:innen übergeben, ist zwingend die korrekte Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Fehlerhafte oder missbräuchlich ausgestellte Dokumente können zur Sicherstellung des Tieres führen – mit möglichen Haftungsfolgen für die begleitende Person.
Einreise aus einem Drittland:
Eine Mitnahme von Tieren für Dritte ist nur dann möglich, wenn das Ursprungsland im Anhang VIII der Verordnung 2021/404 gelistet ist. Es ist nicht erlaubt, aus anderen als den dort genannten Ländern Tiere für andere Personen mitzuführen, z.B. aus dem Iran oder Armenien.
In der EU-Verordnung 577/2013 werden darüber hinaus Länder aufgeführt, von denen die Einfuhr (so auch das Mitführen von Tieren einer Tierschutzorganisation) erleichtert wird. Dies sind zum Beispiel Bosnien und Herzegowina, die Vereinigten Arabischen Emirate, Nordmazedonien, Großbritannien, Kanada, die USA, oder Neuseeland. Bei diesen sog. gelisteten Drittländern gelten für Flugpaten und Flugpatinnen dieselben tierseuchenrechtlichen Anforderungen wie innerhalb der EU.
- Mitführen des Ausweises zur Identifikation des Tieres und zum Nachweis des vollständigen Tollwutimpfschutzes
- Mitführen einer Gesundheitsbescheinigung ausgefüllt von einem amtlichen Tierarzt (Muster Anhang II Kapitel 38 der Verordnung 2021/403)
- Durchführen der TRACES-Meldung durch die Organisation oder einen Zolldeklarant
- Das Tier muss in einer geeigneten Transportbox transportiert werden.
Nicht gelistete Drittländer unterliegen strengeren Einfuhrbestimmungen. Auch beliebte Urlaubsländer wie die Türkei und Ägypten, aber auch Serbien, Kolumbien, Brasilien oder Sri Lanka fallen beispielsweise in diese Kategorie. Zusätzlich zu den Regelungen bei einem Flug aus einem gelisteten Drittland ist folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Eine zusätzliche Tollwut-Antikörperbestimmung (Titertest) und einer Wartezeit von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der hierfür durchgeführten Blutabnahme. Die Dokumentation muss ebenfalls mitgeführt werden. Diese Voraussetzung führt zu einem Mindestalter für Hunde von sieben Monaten, bevor sie nach Deutschland verbracht werden können.
Welche Risiken bestehen bei einer Flugpatenschaft?
Als Flugpate oder Flugpatin tragen Sie während des Transports die Verantwortung für das Tier. Bei Schäden oder Verstößen gegen Einreisevorschriften können Sie haftbar gemacht werden – auch bei formalen Fehlern.
Wird ein Tier beispielsweise aufgrund der falschen Bescheinigung amtlich sichergestellt, können Kosten für die Sicherstellung (ggf. auch weitere Verwaltungskosten) entstehen. Dies können schnell vierstellige Beträge sein. Auch kann der Flugpate bzw. die Flugpatin dazu verpflichtet werden, mit dem Tier ins Ursprungsland zurückzureisen. Zudem besteht das Risiko, unbeabsichtigt unseriöse Strukturen zu unterstützen.
Worauf sollte ich achten?
- Organisation prüfen
Informieren Sie sich gründlich über Seriosität, Transparenz und Vor-Ort-Arbeit. - Datenschutz
Für die Organisation Ihres Mitfliegers benötigt die Tierschutzorganisation viele Ihrer Daten. Dennoch sollten Sie kritisch hinterfragen, ob die Organisation bspw. ein aussagekräftiges Impressum und Datenschutzrichtlinien hat. - Dokumente kontrollieren
Nehmen Sie Tiere nur mit vollständig und korrekt ausgestellten Papieren inklusive TRACES-Meldung mit. - Kritisch bleiben:
Auch wenn Sie sich gern für den Tierschutz engagieren möchten, sollten Sie, zu Ihrem eigenen Schutz, kritisch bleiben. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie sich zu nichts überreden. Wenn Sie kein eigenes Tier adoptiert haben, lassen Sie sich nicht als Besitzer eintragen (bspw. im Pass oder amtlichen Dokumenten).
Wenn Sie sich engagieren möchten, tun Sie dies informiert und verantwortungsbewusst – eine Flugpatenschaft ist keine reine Formalität, sondern mit Pflichten und möglichen Konsequenzen verbunden.
Bei Fragen zur Einreise von Tieren mit Zielflughafen Hamburg können Sie sich auch an die Grenzkontrollstelle (gks-flughafen@justiz.hamburg.de) wenden.