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Zwei Hunde.

Hundegesetz

Wer in Hamburg einen Hund hält, der muss sich an die geltenden Vorschriften für Hundehalter:innen halten. In ganz Hamburg gilt grundsätzlich die Anleinpflicht für Hunde, eine Haftpflichtversicherung und die Anmeldung im Hunderegister sind verpflichtend.

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Hundegesetz

Hunde in Hamburg

Wer in Hamburg einen Hund hält, der muss sich an die geltenden Vorschriften für Hundehalter:innen halten.

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Anmeldung beim Hunderegister

Nach dem Hamburger Hundegesetz müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund beim Hunderegister anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung sind eine Haftpflichtversicherung und ein fälschungssicherer Mikrochip, der dem Hund eingesetzt wurde.

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Tiere in der Stadt

Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde

Die allgemeine Anleinpflicht für Hunde gilt in ganz Hamburg – es sei denn, Sie haben für den Hund eine Befreiung erhalten. Für gefährliche Hunde gilt eine uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht.

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Tiere in Hamburg

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