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Anmeldung beim Hunderegister

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Nach dem Hamburger Hundegesetz müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund beim Hunderegister anmelden. Voraussetzung für die Anmeldung sind eine Haftpflichtversicherung und ein fälschungssicherer Mikrochip, der dem Hund eingesetzt wurde.

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Inhaltsverzeichnis

Anmeldung

Die Anmeldung können Sie im Internet, in jedem Kundenzentrum der Bezirksämter, in Ihrem zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt oder bei einem anerkannten Sachverständigen (in Kombination mit der Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht) erledigen.

Die Anmeldung beim Hunderegister ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer. Sie entbindet jedoch nicht von steuerlichen Pflichten. Neben den sich aus dem Hamburgischen Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz) ergebenden Rechten und Pflichten gehören hierzu auch steuerliche Rechte und Pflichten nach dem Hundesteuergesetz. Wenn Sie eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer beantragen möchten, müssen Sie sich zusätzlich an die Hundesteuerstelle wenden.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung kann (wenn nicht schon geschehen) bei  vielen  Versicherungsgesellschaften  abgeschlossen  werden. Die Versicherungssumme muss mindestens eine Million Euro betragen, die Selbstbeteiligung maximal 500 Euro.

Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist. Am besten trägt die Versicherungsgesellschaft dort die Chipnummer des Hundes ein.

Mikrochip 

Ein Mikrochip kann (wenn nicht schon geschehen) Ihrem Hund von jedem niedergelassenen Tierarzt eingesetzt werden. Diese Art der Kennzeichnung ist bei Hunden bereits jetzt weit verbreitet und seit einiger Zeit für den Reiseverkehr mit Hunden innerhalb der Europäischen Union vorgeschrieben. Die Einzelheiten erfragen Sie am besten bei Ihrem Tierarzt.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur fälschungssicheren Kennzeichnung mit Mikrochip sind in seltenen Fällen möglich, wenn Ihr Hund aus zwingenden medizinischen Gründen nicht gechipt werden kann. In diesem Fall müssen Sie beim zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.

Erforderliche Angaben und Unterlagen

Zur Anmeldung im Kundenzentrum, im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt oder beim Sachverständigen müssen folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
  • Mikrochip-Nummer
  • Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
  • Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes
  • Geld für die Gebühren

Sie müssen übrigens Ihren Hund nicht persönlich anmelden, sondern können dies auch eine Person Ihres Ver­trau­ens erledigen lassen. Sie müssen ihr dann nur zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine ent­spre­chen­de schriftliche Vollmacht mitgeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

Gebühren

  • 47 Euro bei Anmeldung im Kundenzentrum oder im Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
  • 31 Euro bei Anmeldung im Internet über das Serviceportal.

Antrag / Formular

Download

Informationen zum Hamburger Hundegesetz für alle Hundehalterinnen und Hundehalter (Anmeldung, Gebühren)

PDF herunterladen [PDF, 201,5 KB]

Infoblatt Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde nach dem Hundegesetz

PDF herunterladen [PDF, 175,9 KB]

Liste anerkannter Gehorsamkeitsprüfer:innen nach dem Hundegesetz, sortiert nach Alphabet, Stand: 01. Mai 2024

PDF herunterladen [PDF, 118,6 KB]

Liste anerkannter Gehorsamkeitsprüfer:innen nach dem Hundegesetz, sortiert nach PLZ, Stand: 01. Mai 2024

PDF herunterladen [PDF, 114,4 KB]